Urlaubsbescheinigung
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es erforderlich, eine Urlaubsbescheinigung zu erhalten.
Dies wird in § 6 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz festgehalten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
Die Bescheinigung dient dazu, zu dokumentieren, wie viele Urlaubstage Sie bereits genommen haben und wie viele Ihnen noch zustehen.
In der Bescheinigung sollten Angaben wie
- Name,
- Anschrift,
- Zeitraum des Arbeitsverhältnisses im laufenden Jahr,
- Gesamtzahl der Urlaubstage,
- bereits genommener Urlaub,
- Abgeltung von Urlaubstagen,
- Sonderurlaube,
- Datum
- und Unterschrift des Arbeitgebers
- sowie Unterschrift des Arbeitnehmers
enthalten sein.
Falls der Arbeitgeber die Urlaubsbescheinigung nicht ausstellt, müssen Sie sich selbst darum kümmern.
Möglicherweise kann der neue Arbeitgeber die Bescheinigung auch direkt beim alten Arbeitgeber anfordern.
In der Zwischenzeit kann die Gewährung von Urlaubstagen durch den neuen Arbeitgeber verzögert werden.