Zusammenarbeit bei Strafverfolgung: EU-Kommission begrüßt Einigung von Rat und Parlament auf stärkeres Mandat für Europol

03. Februar 2022 -

Europol, die EU-Agentur für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung, wird die EU-Staaten künftig noch besser dabei unterstützten können, Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen und neue Sicherheitsbedrohungen zu bewältigen.

Aus EU-Aktuell vom 02.02.2022 ergibt sich:

Das Europäische Parlament und der Rat der EU Staaten haben gestern (Dienstag) Abend eine politische Einigung über ein stärkeres Mandat für die Agentur erzielt. Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas begrüßte die Einigung: „Europol werden die richtigen Instrumente und Garantien an die Hand gegeben, um die Polizeikräfte bei der Analyse von Massendaten zur Aufklärung von Straftaten und bei der Entwicklung bahnbrechender Methoden zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu unterstützen. Dies ist ein Beitrag zur Verwirklichung der Sicherheitsunion, dem weitere Beiträge folgen werden.“

Die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson sagte: „Europol braucht moderne Mittel zur Unterstützung polizeilicher Ermittlungen. Das heute vereinbarte stärkere Mandat unterstreicht die weltweite Führungsrolle von Europol bei der Entwicklung neuer Technologien für die Strafverfolgung, bei der Zusammenarbeit mit Privatunternehmen zwecks Verhütung und Aufklärung von Straftaten und beim Schutz von Grundrechten wie dem Schutz personenbezogener Daten.“

Europol wird wirksam mit privaten Parteien zusammenarbeiten können. Die Aktualisierungen enthalten auch klare Regeln für die Verarbeitung großer und komplexer Datensätze und ermöglichen es Europol, neue Technologien zu entwickeln, die den Anforderungen der Strafverfolgung entsprechen. Diese Änderungen gehen einher mit einem verstärkten Datenschutzrahmen sowie einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht.

Das aktualisierte Mandat ermöglicht

  • eine wirksame Zusammenarbeit mit privaten Parteien unter uneingeschränkter Einhaltung der Datenschutzanforderungen: Terroristen missbrauchen häufig die Dienste privater Unternehmen, um Freiwillige zu rekrutieren, Terroranschläge zu verüben und ihre Propaganda zu verbreiten. Im Rahmen seines überarbeiteten Mandats wird Europol personenbezogene Daten direkt von privaten Parteien erhalten und diese Daten analysieren können, um die Mitgliedstaaten zu ermitteln, die Ermittlungen zu den betreffenden Straftaten einleiten könnten. Diese Zusammenarbeit wird strengen Datenschutzanforderungen unterliegen;
  • klare Regeln für die Analyse großer Datensätze (Massendaten, „Big Data“) durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen unter Wahrung der Grundrechte: Die Verarbeitung großer Datensätze ist ein fester Bestandteil der heutigen Polizeiarbeit, und Europol spielt eine wesentliche Rolle bei der Aufdeckung krimineller Handlungen, die bei den vom einzelnen Mitgliedstaat durchgeführten Analysen unentdeckt bleiben. Mit dem neuen Mandat wird Rechtsklarheit bezüglich der von Europol vorgenommenen Voranalyse von Massendaten geschaffen und zudem den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten Rechnung getragen. Europol wird 18 Monate Zeit haben, um die von den Mitgliedstaaten übermittelten Massendaten vorab zu analysieren und nach betroffenen Personen zu kategorisieren, wobei eine Fristverlängerung um weitere 18 Monate möglich ist;
  • eine unterstützende Rolle Europols bei der Herausgabe von Informationsausschreibungen zu ausländischen terroristischen Kämpfern: Europol wird den Mitgliedstaaten künftig vorschlagen können, von Nicht-EU-Ländern übermittelte Informationen über Verdächtige und Straftäter, insbesondere über ausländische Kämpfer, in das Schengener Informationssystem einzugeben. Somit werden derartige Informationen den Beamten an den Außengrenzen und im Schengen-Raum direkt zur Verfügung stehen;
  • eine verstärkte Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern, da Schwerkriminalität und Terrorismus oft Verbindungen haben, die über das Gebiet der Union hinausgehen;
  • eine verbesserte Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft: Die Europäische Staatsanwaltschaft wird mittels eines Treffersuche-Abfrageverfahrens im Rahmen der geltenden Garantien indirekten Zugriff auf Europol-Daten über in ihre Zuständigkeit fallende Straftaten haben. Dies wird den strafrechtlichen Untersuchungen und den Strafverfolgungsmaßnahmen dienlich sein;
  • eine neue Rolle Europols in Forschung und Innovation zwecks Ermittlung des Bedarfs an neuen Technologien für die Strafverfolgung und Ausrüstung der nationalen Strafverfolgungsbehörden mit modernen IT-Instrumenten zur Bekämpfung von Schwerkriminalität und Terrorismus;
  • die weitere Verstärkung des Datenschutzrahmens von Europol, damit Europol weiterhin über einen der robustesten Datenschutzrahmen aller Strafverfolgungsbehörden weltweit verfügt, der zudem im Einklang mit den Datenschutzvorschriften der EU steht;
  • eine verstärkte Beaufsichtigung von Europol mit erweiterten Befugnissen des Europäischen Datenschutzbeauftragten und des neu bei Europol eingesetzten Grundrechtsbeauftragten;
  • eine verstärkte parlamentarische Kontrolle und Rechenschaftspflicht mit verstärkter Rolle des (für die Überwachung der Tätigkeiten Europols zuständigen) Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschusses, welcher von einem beratenden Forum beraten wird.

Nächste Schritte

Die Verordnung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden.

Hintergrund

Europol bietet den nationalen Strafverfolgungsbehörden Unterstützung und Fachwissen bei der Prävention und Bekämpfung von Schwerkriminalität und Terrorismus.

Die Kommission hat im Dezember 2020 einen Legislativvorschlag zur Stärkung des Mandats von Europol vorgelegt, der Europol eine bessere Unterstützung der nationalen Strafverfolgungsbehörden mit Informationen, Analysen und Fachwissen ermöglichen und die grenzübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit und terrorismusbezogene Ermittlungen erleichtern soll. Zugleich hat die Kommission einen Legislativvorschlag unterbreitet, der Europol ermöglichen soll, auf der Grundlage von aus Nicht-EU-Ländern übermittelten Informationen (insbesondere zur Aufdeckung von ausländischen terroristischen Kämpfern) Ausschreibungen in das Schengener Informationssystem (SIS) einzugeben.

Weitere Informationen

Im Dezember 2020 vorgelegter Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 in Bezug auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation (Stärkung des Mandats von Europol – siehe auch die Folgenabschätzung und deren Zusammenfassung)

Im Dezember 2020 vorgelegter Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in Bezug auf die Eingabe von Ausschreibungen durch Europol (soll Europol künftig die Eingabe von Ausschreibungen im SIS ermöglichen).