Zulässigkeit des Abschlusses eines Arbeitsvertrages nach Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung auch für kürzeren Zeitraum als die Dauer der Weiterbildungsbefugnis des weiterbildenden Arztes

24. Februar 2022 -

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22.09.2021 zum Aktenzeichen 7 AZR 300/20 entschieden, dass ein Vertrag i.S.d. § 1 Abs. 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) auch dann für einen kürzeren Zeitraum als die Dauer der Weiterbildungsbefugnis des weiterbildenden Arztes geschlossen werden kann, wenn zwischen den Parteien vorab kein auf die Dauer der Weiterbildungsbefugnis befristeter Arbeitsvertrag bestanden hat.

Voraussetzung ist, dass bei Vertragsschluss absehbar ist, dass die Weiterbildung innerhalb der beabsichtigten Vertragslaufzeitbeendet werden kann.

Der Schutzzweck des § 1 Abs. 3 S. 5 ÄArbVtrG, eine sog. Stückelung der Beschäftigung während der Dauer der Weiterbildungsbefugnis des weiterbildenden Arztes in mehrere befristete Arbeitsverhältnisse zu verhindern, rechtfertigt keine Einschränkung.