Da wohnen, wo andere Urlaub machen – das ist ein Traum vieler.
Manche verwirklichen sich den Traum und erwerben oder bauen ein Ferienhaus in einem Sondergebiet, welches als Ferienhausgebiet ausgewiesen ist. Die Bewohner fühlen sich dann teilweise so wohl, dass sie ihren Wohnsitz im Ferienhaus anmelden und dauerhaft dort wohnen. Tatsächlich darf in einem Ferienhausgebiet jedoch kein Wohnhaus stehen, sondern nur Wochenend- und Ferienhäuser. Die Bauaufsichtsbehörden greifen bei der Kenntnis, der gebietsfeindlichen Nutzung zu Dauerwohnzwecken hart durch und erlassen eine Ordnungsverfügung, die die Wohnnutzung untersagt. In der Regel hören die Behörden dazu vorher schriftlich an.
Es gilt dann schnell einen auf das Verwaltungsrecht und insbesondere das öffentliche Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und keine eigene Stellungnahme abzugeben oder gar nicht zu reagieren.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, Ll.M. vertritt Sie im öffentlichen Baurecht.