Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 22.06.2021 zum Aktenzeichen 3 S 55/21 eine Entscheidung des VG Berlin bestätigt, wonach Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen sind.
Aus der Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 22.06.2021 ergibt sich:
Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz und verfolgt den Zweck, das parlamentarische Untersuchungsrecht und die Parlamentsautonomie von einer gerichtlichen Einwirkung freizuhalten. Der Antragsteller, ein ehemaliger Bilanzprüfer des Wirecard-Konzerns, kann daher seine namentliche Nennung in dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses nicht gerichtlich verhindern.