Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 28.08.2018 zum Aktenzeichen 27 O 12/17 entschieden, dass Wikipedia für falsche Beiträge haftet und Unternehmen und Personen dort die Löschung von Falschinformationen und Falschbehauptungen Unterlassung verlangen können.
Das Prinzip Wikipedia funktioniert derart, dass eine Vielzahl von Autoren an Beiträgen arbeiten und diese erstellen – zum Teil anonym. Das Landgericht Berlin hat nun entschieden, dass Wikipedia dafür haftet, wenn die Autoren nicht derartige Maßstäbe beachten, wie Journalisten.
Damit können Privatpersonen und Unternehmen von Wikipedia verlangen, dass Einträge korrigiert, geändert oder gelöscht werden. Wikipedia haftet dabei als Störer. Die Richter verurteilten Wikipedia zur Unterlassung und verlangen von Wikipedia zukünftig, sobald sie von Falschbehauptungen auf ihrer Webseite erfahren, diesen Behauptungen nachzugehen und den Sachverhalt aufzuklären.
Die Richter stellten zudem fest, dass die Autoren auf Wikipedia die gleichen Maßstäbe beachten müssen, wie Journalisten, also ihre Quellen in Form von behördlichen Mitteilungen oder Meldungen anerkannter Presseagenturen belegen müssen.
Damit muss die Organisationsform, die Wikipedia wählte, nämlich anonyme Autoren Artikel veröffentlichen zu lassen, durch Wikipedia überdacht werden, bzw. zumindest auf Meldung kontrolliert werden.
Findet eine auf Wikipedia vertretene Privatperson oder ein dort erwähntes Unternehmen Falschbehauptungen und Falschinformationen über sich, muss es an Wikipedia herantreten und die Löschung und zukünftige Unterlassung verlangen. Reagiert Wikipedia nicht, sind die Chancen groß, gerichtlich gegen Wikipedia erfolgreich vorzugehen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Privatpersonen und Unternehmen gegen Wikipedia.