Das Verwaltungsgericht Hannover (VG Hannover) hat mit Beschluss vom 31.03.2017 zum Aktenzeichen Az. 4 B 2350/16 in einem Eilverfahren entschieden, dass eine Baugenehmigung zur Errichtung von Pferdeställen vorläufig gestoppt werden muss.
Zuvor hatte der Nachbar nämlich auf dem Gelände Kühe gehalten und will dort nun Pferde halten. Dazu hat er eine Baugenehmigung für den Umbau der Kuhställe in Pferdeställe bei seiner Gemeinde beantragt und auch erhalten.
Dagegen wendet sich nun der Nachbar in einem Eilverfahren vor dem VG Hannover. Der Nachbar muss vor Gericht einen Anspruch und einen Grund für die Eilbedürftigkeit darlegen.
Im Eilverfahren vor dem VG Hannover wurde ein Geruchsgutachten durch einen speziellen Sachverständigen eingeholt. Der sagt sinngemäß, dass Rinder und Pferde gleichviel stinken.
Dem Verwaltungsgericht stinken Pferde aber möglicherweise mehr als Kühe. Nach dem VG Hannover bestünden jedenfalls Zweifel daran, ob für Pferde und Kühe bezüglich der Geruchsbelastung derselbe Gewichtungsfaktor anzulegen sei.
Die Frage, wie die Geruchsqualität der Tierart „Pferd“ zu bewerten sei, bedürfe nach dem VG Hannover einer eingehenden wissenschaftlichen Überprüfung. Und eine wissenschaftliche Überprüfung, ob Pferde mehr stinken als Kühe, kann nur im Klageverfahren erfolgen.
Deshalb hat es das Gutachten nicht als sicher betrachtet und dem Nachbarn, dem die Pferdehaltung auf dem Grundstück „stinkt“, Recht gegeben.
Der Nachbar darf die Pferdeställe ab sofort nicht weiterbauen. Er muss nun das Klageverfahren abwarten. Erst nachdem das Klageverfahren rechtskräftig abgewiesen wurde, darf er weiterbauen.
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