Wenn der Friseur für die Haarfrisur haftet

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 14.07.2017 zum Aktenzeichen 4 O 381/16 entschieden, dass ein Model vom Friseur Schadensersatz verlangen kann, wenn ihre Haare trotz mehrerer Nachbesserungsversuche nicht die gewünschte Haarfarbe haben.

Das Model und die Haare

Eine junge Frau, die hauptberuflich als Model arbeitet, ließ sich bei einem Kölner Friseur die Haare färben. Doch das ging in die Hose. Die gewünschte Haarfarbe „braun-gold“ wurde zu einem Rotstich. Auch zwei Versuche, die Haarfarbe noch zu retten, missglückten.

Infolge der missglückten Haarfarbe erhielt das Model keine Aufträge mehr, die Haare waren durch die Prozedur auch nicht mehr zu retten und konnten keine andere Farbe mehr aufnehmen. Zudem litt das Model seelisch unter ihrer missglückten Haarfarbe.

Rot ist nicht goldbraun

Das Gericht gab dem Model Recht und sprach ihr Schadensersatz zu, denn Haare mit einem Rotstich sind eben keine Haare mit einem Braun-Gold-Ton und deshalb mangelhaft. Auch die vom Friseur durchgeführten Nachbesserungsversuche sind gescheitert.

Der Friseur hat dem Model deshalb nun den Schaden (Verdienstausfall) zu ersetzen, der ihr dadurch entstanden ist, dass sie infolge der missglückten Haarfärbe-Aktion keine Model-Aufträge mehr erhielt.

Das Landgericht Köln sprach ein Grundurteil (Feststellung).

Folgeprozess

Das Model muss dem Friseur nun in einem Folgeprozess beweisen, welche Aufträge sie infolge der missglückten Färbeaktion nicht erhielt. Das Model muss sodann auch konkret beziffern, wie hoch die Vergütung für die nicht erhaltenen Aufträge gewesen wäre.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Schadensersatz & Schmerzensgeld!