Welche Fragen darf der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch stellen?

01. Juni 2024 -

Ein Vorstellungsgespräch ist eine wichtige Gelegenheit für Arbeitgeber, potenzielle Kandidaten kennenzulernen und sich ein Bild von deren Fähigkeiten und Persönlichkeit zu machen. Dabei ist es wichtig, dass die Fragen, die im Rahmen des Gesprächs gestellt werden, rechtlich zulässig sind und nicht gegen diskriminierende Gesetze verstoßen.

Zulässige Fragen

Es gibt einige Fragen, die Arbeitgeber im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs stellen dürfen.

Zum Beispiel dürfen sie nach dem

  • bisherigen Berufsweg des Bewerbers,
  • seinen Qualifikationen,
  • seinen Erfahrungen
  • seinen Motivationen
  • Verfügbarkeit des Bewerbers
  • gewünschten Gehalt
  • Mobilität

fragen.

Darüber hinaus können Arbeitgeber auch Fragen zu den persönlichen Stärken und Schwächen des Bewerbers stellen, um ein besseres Bild von ihm oder ihr zu bekommen. Es ist auch zulässig, nach den Gründen für den Wechsel des Jobs, nach den Erwartungen an den neuen Arbeitgeber oder nach den langfristigen Karrierezielen zu fragen.

Arbeitgeber sollten sich daher gut überlegen, welche Fragen sie im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs stellen möchten. Es ist wichtig, dass die Fragen relevant für die Position und die Anforderungen des Jobs sind und nicht diskriminierend oder unangemessen.

Unzulässige Fragen

Es gibt jedoch auch Fragen, die im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs unerlaubt sind. Dazu gehören Fragen zu ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Familienplanung, politischer Einstellung oder Gesundheitszustand. Auch Fragen nach Schwangerschaft, Vorstrafen oder dem Familienstand sind nicht erlaubt.

Fragen nach dem

  • Familienstand,
  • der sexuellen Orientierung,
  • dem Gesundheitszustand,
  • der Religion
  • politischen Überzeugungen
  • Schwangerschaft
  • Kinderplanung

sind grundsätzlich unzulässig.

Diese Informationen haben nichts mit der Eignung für eine Stelle zu tun und dürfen daher nicht thematisiert werden.

Hierbei handelt es sich um persönliche und private Angelegenheiten, die keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung haben sollten.

Auch Vorstrafen oder bestimmte Hobbys des Bewerbers dürfen grundsätzlich nicht zur Sprache kommen, wenn keine direkte Verbindung zur Jobqualifikation besteht; hier gibt es aber Ausnahmen.

Was machen bei unzulässigen Fragen

Wenn im Vorstellungsgespräch unerlaubte Fragen gestellt werden, ist es ratsam ehrlich zu antworten, aber auch darauf hinzuweisen, dass diese Fragen rechtlich nicht zulässig sind. Wenn man als Bewerber das Gefühl hat, dass man aufgrund solcher Fragen benachteiligt wird, kann man rechtliche Schritte einleiten und sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass Bewerber grundsätzlich im Vorstellungsgespräch auf unzulässige Fragen auch lügen dürfen. Wenn man also auf unerlaubte Fragen antworten muss, kann man entweder ehrlich antworten oder darauf hinweisen, dass die Frage nicht rechtens ist.

Es ist wichtig, dass Bewerber sich ihrer Rechte im Vorstellungsgespräch bewusst sind und sich auf unerlaubte Fragen vorbereiten. Wenn man sich unsicher ist, ob eine Frage zulässig ist oder nicht, kann man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.