Das Chemieunternehmen BAYER aus Leverkusen hat aufgrund der Corona-Pandemie weitere Sparmaßnahmen in Milliardenhöhe angekündigt und schließt einen weiteren Arbeitsplatzabbau nicht aus.
BAYER will ab dem Jahr 2024 jährlich weitere 1,5 Milliarden Euro einsparen.
BAYER hatte bereits im Jahr 2018 den Abbau von 12.000 Arbeitsplätzen beschlossen.
Zum Ende des ersten Halbjahres beschäftigte der Konzern rund 101.200 Mitarbeiter.
An der Vereinbarung, bis Ende 2025 auf betriebsbedingte Kündigungen in Deutschland zu verzichten, will Bayer festhalten.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an betriebsbedingten Kündigungen ist eine wirksame Massenentlassungsanzeige, ein wirksamer Sozialplan und eine korrekte Abfindung in Anlehnung an die Betriebszugehörigkeit anwaltlich zu prüfen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt BAYER-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.