Mit einer Vielzahl von Gesetzentwürfen befasste sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 161. Sitzung am 22.06.2021 unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU). Allein zehn Entwürfe, zu denen es jeweils auch Änderungsanträge gab, wurden vom Ausschuss federführend beraten.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 822 vom 22.06.2021 ergibt sich:
Oppositionsabgeordnete kritisierten in der Sitzung, dass die Koalitionsfraktionen kurz vor Ende der Legislaturperiode noch viele Gesetzesvorhaben ohne ausreichende Vorbereitung umsetzen wollten. Alle Vorlagen sollen noch in der laufenden letzten Sitzungswoche des Parlaments abschließend beraten werden.
Eine längere Debatte gab es zunächst zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit) (BT-Drs. 19/30399). Der Entwurf, zu dem es erst am Montag eine öffentliche Anhörung gegeben hatte, wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen angenommen. In der Diskussion hatten FDP, Linke und Grüne erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs geäußert. Koalitionsabgeordnete betonten, es handele sich bei der Änderung nicht um einen Dammbruch bezüglich der verfassungsmäßig garantierten Rechtssicherheit, und das Gesetz sei lange vorbereitet worden. Ausführlich diskutierten die Abgeordneten auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (BT-Drs. 19/26918), das mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, gegen die Stimmen von FDP und AfD, bei Enthaltung von Linken und Grünen zur Annahme durch den Bundestag empfohlen wurde. Grüne und Linke kritisierten, dass der Entwurf keine weitergehenden Maßnahmen gegen Mietsteigerungen vorsehe. CDU/CSU und SPD hoben hervor, dass Mietspiegel für alle Gemeinden ab 50.000 Einwohner verpflichtend sein sollen und es mehr Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter gebe. Ein Mietspiegel sei jedoch kein Instrument zur Senkung der Miete. Ein Antrag der FDP für jahresaktuelle Mietspiegel (BT-Drs. 19/15264) wurde abgelehnt.
Mit den Stimmen von Koalition, Grünen und AfD bei Enthaltung von Linksfraktion und FDP nahm der Ausschuss den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetzes zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings (BT-Drs. 19/28679, BT-Drs. 19/29639) in der Fassung des Änderungsantrages der Koalition an. Für die Grünen ist der Entwurf allerdings nur ein erster Schritt, und auch den Linken geht er nicht weit genug. Laut CDU/CSU und SPD beinhaltet die Vorlage Erleichterungen bei der Verfolgung von Straftaten und nimmt auch den Schutz von Prostituierten auf. Die FDP verwies auf das Dilemma der Personalausstattung bei den Behörden, was eine Strafverfolgung erschwere.
Weiter stimmte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die übrigen Fraktionen für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten (BT-Drs. 19/28678, BT-Drs. 19/29638) in der Fassung des Änderungsantrages der Koalition. Mit der Vorlage werden laut CDU/CSU Strafbarkeitslücken geschlossen. Zudem würden verhetzende Beleidigung und das Zeigen von Propagandamitteln und Kennzeichen terroristischer Organisationen unter Strafe gestellt. Grüne und Linke bezeichneten den Entwurf als unpräzises Sammelsurium und äußerten Bedenken. Es gebe eher ein Vollzugs- als ein Regelungsdefizit. Die FDP verwies auf einen eigenen Gesetzentwurf zum verbesserten strafrechtlichen Schutz von persönlichen Daten (BT-Drs. 19/28777), der abgelehnt wurde.
Angenommen wurde ebenfalls der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (BT-Drs. 19/28173) in der Fassung des Änderungsantrages der Koalition. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, dagegen votierte die AfD; FDP, Linke und Grüne enthielten sich. Kritik von der Opposition gab es daran, dass eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in die Vorlage aufgenommen wurde. Danach wird die Geltung einer Verordnung auf bis zu ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert. Weitere Gesetzesvorhaben, die den Ausschuss in geänderter Fassung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen beziehungsweise einstimmig passierten, waren Regierungsentwürfe zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-Infrastrukturen (BT-Drs. 19/28175), zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (BT-Drs. 19/27635), zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (BT-Drs. 19/27653), zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (BT-Drs. 19/27424, BT-Drs. 19/28174) und zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 19/28399).