Das Landgericht Braunschweig hat am 02.09.2021 zum Aktenzeichen 6 KLs 23/19 die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin gegen den Angeklagten Prof. Dr. Winterkorn vom 15.04.2021 wegen falscher uneidlicher Aussage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Aus der Pressemitteilung des LG Braunschweig vom 06.09.2021 ergibt sich:
Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft dem Angeklagten vor, vor einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages am 19.01.2017 uneidlich falsch ausgesagt zu haben, nicht vor bzw. erst im September 2015 davon Kenntnis erlangt zu haben, dass Dieselfahrzeugen der Marke des Volkswagen Konzerns Abschalteinrichtungen verbaut worden wären. Tatsächlich sei der Angeklagte bereits im Mai 2015 darüber informiert worden, dass die Motorsteuerungssoftware bestimmter im nordamerikanischen Markt vertriebener Dieselfahrzeuge mit einer Funktion zur Prüfstandserkennung ausgestattet gewesen sei, die dazu gedient habe, die Abgaswerte im Testbetrieb zu manipulieren.
Der Vorwurf der falschen uneidlichen Aussage wird gemeinsam mit dem Vorwurf des bandenmäßigen Betrugs und anderer Straftaten (Geschäftszeichen: 6 KLs 23/19) verhandelt werden. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Zum Hintergrund:
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Angeklagten Prof. Dr. Winterkorn Anklage wegen des Vorwurfs der falschen uneidlichen Aussage zu dem Landgericht Berlin erhoben.
Das Landgericht Berlin hatte über die Eröffnung der Hauptverhandlung nicht entschieden, sondern das Verfahren dem Landgericht Braunschweig zur Übernahme vorgelegt. Die 6. Große Strafkammer hatte die Übernahme des Verfahrens abgelehnt. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 31.08.2021 (2 ARs 253/21, 2 AR 184/21) das bei dem Landgericht Berlin geführte Verfahren zu dem bei dem Landgericht Braunschweig geführten Verfahren 6 KLs 23/19 verbunden. Für die Entscheidung über die Zulassung der Anklage war daher nunmehr die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig zuständig.
Bereits vor dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 31.08.2021 hatte die 6. Große Strafkammer allen Beteiligten des Verfahrens 6 KLs 23/19 Ende August 2021 mitgeteilt, dass sie die Abtrennung des Verfahrens gegen den Angeklagten Prof. Dr. Winterkorn aus gesundheitlichen Gründen erwäge, und insoweit rechtliches Gehör gewährt. Eine diesbezügliche Entscheidung ist bislang nicht ergangen. Sollte das Verfahren gegen den Angeklagten Prof. Dr. Winterkorn abgetrennt werden, wäre hiervon auch das durch den Bundesgerichtshof hinzuverbundene und nunmehr durch die Kammer eröffnete Verfahren wegen falscher uneidlicher Aussage mitumfasst.
Das Gesetz droht für den Fall einer Verurteilung wegen falscher uneidlicher Aussage einen Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe an.