Die Übertragung der Wasser- und Abwasserversorgung durch die Stadt Rostock und ihre umliegenden Gemeinden an einen öffentlichen Betreiber beinhaltet keine staatliche Beihilfe.
Aus EU-Aktuell vom 18.03.2021 ergibt sich:
Die gewählte Struktur für die Errichtung und den Betrieb des neuen Wasser- und Abwasserdienstleisters sei ein rechtlich gültiges Monopol, stellte die Europäische Kommission am 18.03.2021 fest. Aufgrund einer Beschwerde hatten die EU-Wettbewerbshüter untersucht, ob die Vergütung des neuen öffentlichen Dienstleisters und die Gewinnbeteiligungsvereinbarung zwischen seinen beiden Anteilseignern eine staatliche Beihilfe darstellen.