WDR-Moderatorin klagt vor dem Arbeitsgericht

13. November 2021 -

Vor dem Arbeitsgericht Köln ist zum Aktenzeichen 14 Ca 5577/21 ein Verfahren der langjährig für den beklagten WDR als Moderatorin der „Lokalzeit“ tätigen Simone Standl anhängig.

Die Moderatorin beansprucht mit ihrer Klage die Feststellung, dass zwischen ihr und dem WDR seit März 1998 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Moderatorin und Nachrichtensprecherin besteht.

Darüber hinaus macht sie die Zahlung rückständiger Gehälter geltend.

Ein Gütetermin am 16.11.2021 brachte vor dem Arbeitsgericht keine Einigung.

Ein Kammertermin findet vor dem Arbeitsgericht am 17.02.2022 statt.