Was ist Jobsharing?

21. Juli 2024 -

Arbeitsplatzteilung, oder Job-Sharing, ist eine moderne Arbeitsform, die es Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeit und ihre Freizeit flexibel zu gestalten. In einer Welt, in der die Work-Life-Balance immer wichtiger wird, gewinnt das Konzept des Job-Sharing zunehmend an Bedeutung.

Die Idee hinter Job-Sharing ist einfach: Zwei oder mehr Arbeitnehmer teilen sich eine Stelle und arbeiten gemeinsam an den Aufgaben, die normalerweise von einer Person erledigt würden. Die Partner in einer Job-Sharing-Gruppe können ihre Arbeitszeit individuell festlegen, solange sie im Rahmen der normalen Arbeitszeiten für Vollzeitbeschäftigte bleiben. Dies ermöglicht es den Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeiten an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen, sei es, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren oder um andere Verpflichtungen zu erfüllen.

Für Arbeitnehmer bietet Job-Sharing viele Vorteile. Sie haben mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit und können ihre Arbeit besser an ihre Bedürfnisse anpassen. Darüber hinaus können sie von der Zusammenarbeit mit einem Partner profitieren, der vielleicht über andere Fähigkeiten oder Erfahrungen verfügt. Dies kann zu einem besseren Arbeitsklima und letztendlich zu einer höheren Zufriedenheit am Arbeitsplatz führen.

Auch für Arbeitgeber kann Job-Sharing viele Vorteile bringen. Durch die Zusammenarbeit von zwei oder mehr Arbeitnehmern können wertvolles Wissen und Erfahrung im Unternehmen gehalten werden, selbst wenn eine der Arbeitskräfte ausscheidet. Darüber hinaus können Arbeitgeber von der Synergie profitieren, die entsteht, wenn verschiedene Mitarbeiter zusammenarbeiten. Dies kann zu einer höheren Produktivität und Effizienz führen.

Ein weiterer großer Vorteil von Job-Sharing für Arbeitgeber ist die erhöhte Flexibilität in Zeiten mit hohem Arbeitsaufkommen. Wenn ein Teammitglied ausfällt oder zusätzliche Kapazitäten benötigt werden, kann der Partner einspringen und die Arbeit übernehmen. Dies kann dazu beitragen, Engpässe zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Arbeit termingerecht erledigt wird.

Trotz der vielen Vorteile, die Job-Sharing bieten kann, gibt es auch einige Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Eine davon ist der erhöhte Kommunikations- und Informationsaufwand, der entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam an einer Stelle arbeiten. Es ist wichtig, dass die Partner gut miteinander kommunizieren und kooperieren, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Arbeit reibungslos verläuft.

Ein weiterer Kritikpunkt an Job-Sharing ist die Schwierigkeit bei der Neubesetzung einer Person in der Gruppe, insbesondere wenn die Job-Sharing-Gruppe nur aus zwei Personen besteht. Wenn einer der Partner das Unternehmen verlässt, kann es schwierig sein, einen geeigneten Ersatz zu finden, der mit dem verbleibenden Partner gut zusammenarbeitet. In diesem Fall muss der Arbeitgeber möglicherweise eine Änderungskündigung aussprechen oder andere Lösungen finden, um die Lücke zu schließen.

Trotz dieser Herausforderungen ist Job-Sharing eine vielversprechende Arbeitsform, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber viele Vorteile bietet. Durch eine gute Planung, Organisation und Zusammenarbeit können Job-Sharing-Modelle erfolgreich umgesetzt werden und dazu beitragen, die Work-Life-Balance der Arbeitnehmer zu verbessern und die Produktivität am Arbeitsplatz zu steigern.

Im deutschen Arbeitsrecht ist das Job-Sharing im Teilzeit– und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Laut § 2 Abs. 1 TzBfG sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer solche, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Betrieb. Das bedeutet, dass Job-Sharer genauso rechtlich geschützt sind wie Vollzeitbeschäftigte und dieselben Rechte und Pflichten haben.

Die Arbeitszeit bei Job-Sharing-Arbeitsverhältnissen wird von den Mitarbeitern selbst festgelegt, sofern sie sich einigen können. Falls keine Einigung erzielt wird, ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, einen Arbeitszeitplan festzulegen. Dabei ist es wichtig, dass die Arbeitszeiten so gestaltet werden, dass die Arbeit weiterhin effektiv und qualitativ hochwertig erledigt werden kann.

Eine besondere Herausforderung bei Job-Sharing ist die Vertretung im Falle von Krankheit oder Urlaub. Hier ist es wichtig, dass die Job-Sharer rechtzeitig Regelungen treffen, um sicherzustellen, dass die Arbeit auch in solchen Fällen weitergeführt werden kann. Eine gegenseitige Vertretungspflicht kann hierbei sinnvoll sein, aber auch zu Konflikten führen. Es ist daher wichtig, dass klare Regelungen getroffen werden, wie die Vertretung organisiert wird und wie diese entschädigt wird.

Die Frage der Kündigung ist bei Job-Sharing ebenfalls relevant. Grundsätzlich gilt, dass eine Kündigung vom Arbeitgeber an jeden Arbeitnehmer separat gerichtet werden muss. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, unabhängig von den anderen zu kündigen. Bei einer Eigengruppe ist eine gemeinsame Kündigung erforderlich. Es ist wichtig, dass alle Arbeitnehmer über eine Kündigung informiert werden und ihre Rechte gewahrt bleiben.

Der Urlaubsanspruch für Job-Sharer richtet sich nach der geleisteten Arbeit im Verhältnis zur Vollzeitarbeit. Das bedeutet, dass ein Mitarbeiter entsprechend seiner Arbeitszeit Anspruch auf eine anteilige tarifliche Vergütung hat. Es ist wichtig, dass auch bei der Urlaubsplanung alle Job-Sharer fair behandelt werden und ihre Urlaubszeiten entsprechend ihrer Arbeitszeiten festgelegt werden.