Derzeit sieht die Rechtslage so aus, dass Überstunden, die ausbezahlt werden, steuer- und sozialversicherungspflichtig sind. Das bedeutet, dass vom Bruttolohn des Arbeitnehmers Steuern und Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden. Doch es gibt Ausnahmen und mögliche Änderungen in der Zukunft.
Die Bundesregierung hat in diesem Jahr Pläne vorgelegt, nach denen Zuschläge für Überstunden, die über die tariflich vereinbarte Vollarbeitszeit hinausgehen, künftig steuerfrei bleiben sollen. Dies würde bedeuten, dass Arbeitnehmer für diese Mehrarbeit keine Steuern zahlen müssten. Auch sollen auf diese Zuschläge keine Sozialabgaben anfallen, was dem Arbeitnehmer mehr netto vom Brutto lassen würde. Die genauen Details und Bedingungen dieser geplanten Änderungen sollen im Herbst vom Bundestag beraten werden.
Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) haben im vergangenen Jahr fast 4,6 Millionen Arbeitnehmer Überstunden geleistet. Dies entsprach einem Anteil von 12 Prozent der insgesamt 39,3 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland. Der Umfang der Überstunden lag zwischen durchschnittlich weniger als 5 Stunden und mindestens 15 Stunden pro Woche. Es gab dabei verschiedene Formen der Kompensation, wie unbezahlte Überstunden, bezahlte Überstunden oder die Möglichkeit, Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto zu sammeln und später abzubauen.
Das Bundesarbeitsgericht hat zudem entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, alle Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen. Dies soll sicherstellen, dass Überstunden korrekt erfasst und vergütet werden. Denn Überstunden, die nicht erfasst werden, können zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern führen.
Für Arbeitnehmer ist es natürlich am besten, wenn Überstunden entweder vergütet oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden. Denn unbezahlte Überstunden sind in der Regel nicht im Sinne des Arbeitnehmers und können zu Überlastung und Burnout führen. Es ist daher wichtig, dass Überstunden transparent erfasst und angemessen vergütet werden.
Überstunden sind ein alltägliches Thema in der Arbeitswelt. Oft müssen Arbeitnehmer länger arbeiten, um Projekte abzuschließen, Aufträge zu erledigen oder bestimmte Termine einzuhalten. In der Regel müssen die Arbeitgeber diese aber entweder vergüten oder durch Freizeit ausgleichen. Werden die Überstunden vergütet, sind sowohl die Überstunden als auch die Überstundenzuschläge steuer- und sozialversicherungspflichtig. Aber wie viel Geld ist das eigentlich?
Ein erstes Beispiel zeigt, wie Überstunden nach aktueller Rechtslage vergütet werden. Ein Arbeitnehmer leistet regelmäßig Überstunden und erhält dafür eine zusätzliche Vergütung. Dank der Zeiterfassung wissen er und sein Arbeitgeber immer, wie viele Überstunden er geleistet hat. Den Lohn für diese Überstunden erhält er monatlich zusammen mit seinem normalen Gehalt. Dadurch erhöht sich sein monatlicher Bruttolohn – und damit auch die Lohnsteuer und, sofern die Beitragsbemessungsgrenzen noch nicht erreicht sind, die Sozialabgaben, die vom Bruttolohn abgezogen werden.
Um dies genauer zu veranschaulichen, betrachten wir ein Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 3.000 Euro brutto im Monat bei einer 40-Stunden-Woche. Nach der 4,35-Formel ergibt sich ein Stundenlohn von rund 17,24 Euro. Im September leistet er 15 Überstunden, die ihn zusätzlich 258,60 Euro kosten. Der Arbeitgeber zahlt einen Überstundenzuschlag von 30 Prozent, also weitere 77,58 Euro. Somit erhöht sich sein Bruttoverdienst im August von 3.000 Euro auf 3.336,18 Euro.
Der Nettolohn des Arbeitnehmers beträgt ohne Überstunden 2.064,42 Euro. Mit den 15 Überstunden beträgt sein Nettolohn 2.254,02 Euro. Für die Überstunden erhält er also 189,60 Euro netto.
Ein weiteres Beispiel zeigt, dass Überstunden auch durch Zeitausgleich ausgeglichen werden können. Eine Arbeitnehmerin leistet regelmäßig Überstunden, die sie mit ihrem Arbeitgeber vereinbart hat, in Freizeit umzuwandeln. Sie sammelt die Überstunden auf ihrem Arbeitszeitkonto und kann diese in Absprache mit dem Arbeitgeber abbauen. Steuern fallen in diesem Fall nicht an, da der Freizeitausgleich für Überstunden steuer- und sozialversicherungsfrei ist.
Ein drittes Beispiel beschreibt die Möglichkeit eines Lebensarbeitszeitkontos für Überstunden. Auf einem solchen Konto können Überstunden angesammelt werden, um sie zu einem späteren Zeitpunkt für längere Freistellungsphasen zu nutzen. Dies kann beispielsweise Elternzeit, Vorruhestand oder ein Sabbatical sein. Unter bestimmten Voraussetzungen und in Absprache mit dem Arbeitgeber kann man sich die angesparte Zeit später auch auf einen Schlag auszahlen lassen. In diesem Fall werden Steuern und Sozialabgaben fällig.
In der Arbeitswelt gibt es also verschiedene Möglichkeiten, mit Überstunden umzugehen. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, wie Überstunden vergütet oder ausgeglichen werden können, um die beste Lösung für sich zu finden. Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und mit dem Arbeitgeber über Möglichkeiten des Ausgleichs zu sprechen. So kann eine faire und gerechte Arbeitszeitgestaltung gewährleistet werden.