Die Frage, ob ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den Dienstwagen wegnehmen darf, ist eine wichtige und vielschichtige Angelegenheit. Der Dienstwagen ist oft mehr als nur ein Auto, er ist ein Symbol für den Erfolg und die Position des Mitarbeiters im Unternehmen. Oft wird der Firmenwagen auch für private Fahrten genutzt und stellt somit einen bedeutsamen Teil der Vergütung dar. Daher ist es verständlich, dass die Rücknahme des Dienstwagens für Unmut sorgen kann.
In den meisten Fällen darf der Arbeitgeber den Dienstwagen jedoch nur unter bestimmten Bedingungen zurückverlangen. Diese Bedingungen müssen im Arbeitsvertrag oder in einer gesonderten Dienstwagenvereinbarung festgelegt sein. Beispielsweise könnten die Rücknahme des Fahrzeugs bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder einer Versetzung von einem Außendienstmitarbeiter in den Innendienst ohne Reisetätigkeiten geregelt sein.
Auch im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Dienstwagen zurückfordern. Dies ist besonders häufig der Fall, wenn der Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung freigestellt wird. Auch hierbei ist jedoch eine entsprechende vertragliche Regelung erforderlich, die dem Arbeitgeber das Recht gibt, den Wagen sofort nach der Kündigung zurückzuverlangen.
Fehlen im Arbeitsvertrag spezifische Regelungen zur vorzeitigen Rückgabe des Dienstwagens, haben die Arbeitnehmer in der Regel das Recht, das Fahrzeug bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu nutzen, auch während einer Freistellungsphase. Fordert der Arbeitgeber den Dienstwagen ohne berechtigten Grund zurück und gibt der Arbeitnehmer das Fahrzeug vorzeitig ab, kann dieser Schadenersatz verlangen. Der Schadensersatz entspricht in der Regel dem Betrag, den der Arbeitnehmer für die private Nutzung des Wagens versteuern musste.
Beim Entzug des Dienstwagens sollten folgende Punkte beachtet werden:
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Vertragsbedingungen prüfen: Zunächst sollte man die Vertragsbedingungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber prüfen. Oftmals wird in Arbeitsverträgen festgehalten, unter welchen Umständen der Arbeitgeber berechtigt ist, den Dienstwagen zu entziehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer gegen betriebliche Regelungen verstößt oder die Nutzung des Dienstwagens missbräuchlich erfolgt.
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Vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers: Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer den Dienstwagen entziehen, wenn dieser gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen für private Zwecke nutzt, obwohl dies vertraglich ausgeschlossen ist. Auch grobe Verstöße gegen die Verkehrsregeln oder Alkohol am Steuer können einen Entzug des Dienstwagens rechtfertigen.
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Fehlende Notwendigkeit: Eine weitere Situation, in der der Arbeitgeber berechtigt ist, einem Arbeitnehmer den Dienstwagen zu entziehen, ist wenn die betrieblichen Erfordernisse sich geändert haben und der Dienstwagen nicht mehr benötigt wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer eine neue Position einnimmt, die eine geringere Reisetätigkeit erfordert.
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Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Wenn das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber endet, ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, dem Arbeitnehmer den Dienstwagen zu entziehen. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer den Dienstwagen umgehend zurückgibt, um keine rechtlichen Konsequenzen zu riskieren.
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Wirtschaftliche Gründe: In manchen Fällen kann es auch wirtschaftliche Gründe geben, die einen Entzug des Dienstwagens rechtfertigen. Wenn das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder Einsparungen vorgenommen werden müssen, kann der Arbeitgeber dazu berechtigt sein, den Dienstwagen zu entziehen.