Das Verwaltungsgericht Cottbus hat mit Urteil vom 06.05.2021 zum Aktenzeichen 1 K 1641/19 über die Klage einer Bürgerin der Stadt Cottbus gegen die Kommunalwahlwahl des Jahres 2019 befunden.
Aus der Pressemitteilung des VG Cottbus vom 02.06.2021 ergibt sich:
Die Klage hatte insgesamt keinen Erfolg. Die von der Klägerin geltend gemachten Rügen – so in Anlehnung an ein von derselben Klägerin er-wirktes Urteil der Kammer zur Kommunalwahl des Jahres 2014 auch die Behauptung, der Zuschnitt der Wahlkreise sei rechtswidrig gewesen – seien teilweise nicht zu prüfen, weil sie außerhalb der maßgeblichen Frist des Kommunalwahlgesetzes erhoben worden seien.
Im Übrigen begründeten die Rügen keinen Wahlfehler. Die Kommunalwahl vom 26.05.2019 sei damit gültig.
Das Urteil kann mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung zum Ober-verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.