Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat am 09.09.2021 im Zusammenhang mit den im Stadtgebiet Zwickau aufgehängten Wahlplakaten der Partei „Der III. Weg“ die Staatsanwaltschaft Zwickau angewiesen, die Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Volksverhetzung aufzunehmen.
Aus der Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 09.09.2021 ergibt sich:
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden sieht angesichts des auf den Wahlplakaten enthaltenen Aufrufs „Hängt die Grünen!“ einen Anfangsverdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 Abs. 1 StGB) und ggf. der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB) für gegeben. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte am 7. September 2021 die Einleitungen von Ermittlungen mangels Anfangsverdachts abgelehnt. Diese Entscheidung wurde nunmehr aufgehoben.