Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 07.07.2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG vor dem OLG Stuttgart eingereicht.
Aus der Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 07.07.2021 ergibt sich:
Damit erleichtert der vzbv Betroffenen den Weg zum Schadensersatz. Anlass sind zahlreiche Rückrufe des Kraftfahrtbundesamtes von Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugmodellen mit dem Motortyp OM651 aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen. Mit dem Einbau solcher Vorrichtungen können Hersteller dafür sorgen, dass Fahrzeuge während der Typengenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten. Im Straßenverkehr überschreiten sie diese Werte dann aber deutlich.
„Der vzbv geht davon aus, dass mit der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG Verbraucherinnen und Verbraucher Schadensersatz verlangen können. Mögliche Betroffene erhalten die Gewissheit darüber, ob die Daimler AG in mehreren Fahrzeugmodellen absichtlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat.“ sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Trotz behördlicher Rückrufe bestreitet die Daimler AG bis heute, gezielt die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben. Das Oberlandesgericht Stuttgart soll dies nun feststellen. Für viele betroffene Verbraucher herrscht dann endlich Rechtsklarheit.“
Musterfeststellungsklage deckt bis zu 50.000 zurückgerufene Fahrzeuge ab
Die Zahl der von behördlichen Rückrufen betroffenen Daimler-Fahrzeuge liegt in Deutschland insgesamt bei ca. 254.000. In seiner Musterfeststellungsklage fokussiert sich der vzbv auf den Motortyp OM651. Dieser betrifft unter anderem nahezu 50.000 Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugmodelle in Deutschland. Ohne Aufspielen eines behördlich angeordneten Software-Updates droht den Fahrzeugen die Stilllegung. Viele Verbraucher erhielten die Rückrufe für die vom vzbv avisierten Fahrzeuge schon im Jahr 2018, so dass zum Ablauf des Jahres 2021 die Verjährung der Ansprüche droht. Durch eine Beteiligung an der Klage haben sie die Möglichkeit, die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.
Gemeinsam gegen Daimler
Bislang fehlt eine einheitliche Linie zu den Schadensersatzansprüchen gegen Daimler. Bisher gab es nur Einzelklagen gegen den Hersteller. Ihr Erfolg hängt stark davon ab, wie die Betroffenen ihren Fall vor Gericht schildern. Daimler verneint stets, vorsätzlich oder sittenwidrig gehandelt zu haben und hat damit je nach Fallkonstellation vor Gericht häufig auch Erfolg. Deswegen lässt der vzbv mit seiner Musterfeststellungsklage feststellen, welche Abschalteinrichtungen in welchen Fahrzeugen verbaut wurden. „Wir wollen, dass die Daimler AG die Verantwortung für ihre Abgas-Manipulationen übernimmt und betroffene Verbraucher schneller Entschädigungen erhalten“, erklären Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer von der Dr. Stoll & Sauer Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Ab Registeröffnung Anschluss an Musterfeststellungsklage möglich
Einige Wochen nach der Klageerhebung wird das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Erst dann ist die Anmeldung zum Register möglich, so dass Verbraucher sich der Musterfeststellungsklage anschließen können. Über Aktuelles auf www.musterfeststellungsklagen.de und den dort bereitgestellten News-Alert erfahren Interessierte und Betroffene mehr.