Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung Stellung genommen.
Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 05.01.2020 ergibt sich:
Eine moderne und zukunftsfähige Ladeinfrastruktur zeichne sich dadurch aus, dass E-Auto-Fahrer ihr Auto überall und unkompliziert aufladen können. Dies sei bisher nicht gewährleistet. Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung“ soll dafür sorgen, dass die Ladeinfrastruktur verbraucherfreundlicher wird. Der vzbv begrüßt den Entwurf in weiten Teilen, sieht jedoch Nachschärfungsbedarf bei verschiedenen Punkten.
Der vzbv begrüßt insbesondere, dass der Verordnungsentwurf Ladepunkten auf Supermarkt- und Kundenparkplätzen sowie in Parkhäusern eine wichtige Rolle zur Verwirklichung einer hinreichenden Ladeinfrastruktur zugesteht und für diese somit die Anforderungen an eine moderne Ladeinfrastruktur gelten.
Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus über eine standardisierte Schnittstelle sowie die Möglichkeit mit Karte zu bezahlen kann das Laden für Verbraucher einfacher und komfortabler machen und ihnen den Umstieg auf die Elektromobilität erleichtern. Die alleinige Bezahlmöglichkeit mittels eines gängigen Kreditkartensystems ist jedoch nicht ausreichend und kann Verbraucher ausschließen. Da nicht jeder eine Kreditkarte besitzt beziehungsweise bekommt, muss auch die Bezahlung mittels Debitkarte verpflichtend angeboten werden. Die Übergangsfristen sind teilweise zu lang und wo möglich sollten auch bereits im Betrieb befindliche Ladesäulen einbezogen werden.
Weitere Informationen
Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung (LSV) v. 05.01.2020 (PDF, 144 KB)