Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in einer Stellungnahme kritisiert, dass die Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien von der EEG-Umlage befreit werden soll.
Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 17.05.2021 ergibt sich:
Anlass ist eine geplante Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021, mit der die Bundesregierung die bereits beschlossene Befreiung nun umsetzen will.
Aus Sicht des vzbv soll erneut ein Privileg für einen Industriezweig geschaffen werden, das privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern vorenthalten bleibt.
Der vzbv fordert daher,
• dass der vergünstigte Strompreis zur Herstellung von grauem und grünem Wasserstoff nicht über die Besondere Ausgleichsregelung der EEG-Umlage zu Lasten der privaten Verbraucher, sondern steuerlich finanziert wird.
• dass der Zeitraum von 6.000 Stunden pro Jahr für die vollständige Befreiung der Elektrolyseure von der EEG-Umlage für die Herstellung von grünem Wasserstoff deutlich reduziert wird.
Der vzbv begrüßt,
• dass sichergestellt werden soll, dass grüner Wasserstoff nur aus erneuerbaren Quellen stammen darf und eine Doppelvermarktung ausgeschlossen wird.
• dass zukünftig auch landwirtschaftlich genutzte Flächen, auf denen mehrjährige Kulturen und Dauerkulturen angebaut werden, bei Innovationsausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen berücksichtigt werden können und dass unter „innovativer erneuerbarer Wärme“ künftig auch Wärme aus gereinigtem Wasser aus Kläranlagen fallen soll. Durch diese Regelungen kann die Bandbreite der Quellen für erneuerbare Energien erweitert werden.
Weitere Informationen
Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (PDF, 176 KB)