Im Rahmen des Schwarmfinanzierung-Begleitgesetzes wurde der Provisionsdeckel bei Restschuldversicherungen in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 19.04.2021 ergibt sich:
Zur Anhörung im Finanzausschuss hat der vzbv eine Stellungnahme abgegeben und den Provisionsdeckel als einen ersten Schritt, um die teilweise als sittenwidrig eingestufte Produktgestaltung unverzüglich zu unterbinden, begrüßt.
Erforderlich sind jedoch weitere Schritte, um den Missstand in der Restschuldversicherung wirksam abzustellen:
- Der Verkauf der Restschuldversicherung muss zeitlich von der Kreditvergabe entkoppelt werden.
- Die Prämie für die Restschuldversicherung muss als laufender, monatlicher Beitrag ausgestaltet sein und darf nicht über den Kredit finanziert werden.
- der Regelungsbereich der EU-Batterieverordnung über die Austauschbarkeit auf Batterien von allen Leichtfahrzeugen, wie E-Bikes und Elektrokleinstfahrzeugen, ausgeweitet werden muss.
Weitere Informationen
Stellungnahme des vzbv zur Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages (PDF, 188 KB)