Die Europäische Kommission hat am 23.02.2022 einen Vorschlag für eine Verordnung zu einem einheitlichen Rechtsrahmen für den fairen Zugang und die Nutzung von Daten (Datengesetz) veröffentlicht.
Aus BRAK, Nachrichten aus Brüssel Nr. 4/2022 vom 03.03.2022 ergibt sich:
Hintergrund ist die im Februar 2020 von der Europäischen Kommission vorgestellte Datenstrategie. Mit dem Vorschlag der Verordnung soll die Datenstrategie der Kommission ein letzter Baustein hinzufügt werden. Er soll dazu beitragen, Fairness im digitalen Umfeld zu schaffen, einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt fördern, Chancen für datengesteuerte Innovationen eröffnen und Daten zugänglicher machen.
Inhaltlich beinhaltet der Verordnungsvorschlag harmonisierte Vorschriften über die Bereitstellung von Daten. Dabei beschäftigt er sich mit dem Datenaustausch zwischen Unternehmen untereinander sowie zwischen Unternehmen und Verbrauchern, den Verpflichtungen für Datenbesitzer, Daten verfügbar zu machen, der Definition von unfairen Klauseln in Bezug auf den Datenzugang, der Nutzung zwischen Unternehmen, der Verfügbarmachung von Daten für den öffentlichen Sektor und Einrichtungen bei außergewöhnlichem Interesse, dem Wechsel zwischen Anbietern im Bereich der Datenverarbeitung, dem Schutz von nicht-personenbezogenen Daten im internationalen Kontext, Bestimmungen im Hinblick auf die Interoperabilität sowie mit Vorschlägen zur Implementierung und Durchsetzung des Verordnungsvorschlags.