Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach den vorliegenden Finanzergebnissen im Jahr 2021 insgesamt ein Defizit von rund 5,8 Mrd. Euro ausgewiesen, während die Finanzreserven der Krankenkassen zum Stichtag 31.12.2021 bei rund 11 Mrd. Euro lagen.
Aus der Pressemitteilung des BMG vom 09.03.2022 ergibt sich:
Dies entspricht in etwa einer halben durchschnittlichen Monatsausgabe und damit mehr als dem Doppelten der Mindestrücklage. Dagegen verbuchte der Gesundheitsfonds einen Überschuss von rund 1,4 Mrd. Euro. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds betrug zum Stichtag 17. Januar 2022 rund 7,9 Mrd. Euro.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Die Pandemie hat die Bilanzen der Krankenkassen auch im vergangenen Jahr deutlich geprägt. Die gesetzliche Krankenversicherung steht damit vor großen finanziellen Herausforderungen. Die Zahlen für das letzte Jahr zeigen aber auch: Durch den zusätzlichen Bundeszuschuss und den Abbau der Finanzreserven ist es uns gelungen, dass die Beitragszahler nicht übermäßig belastet worden sind. Die Beiträge möglichst stabil zu halten – das ist auch mit Blick auf das laufende und das nächste Jahr unser Ziel. Dafür werden wir frühzeitig die Weichen stellen.“
Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Die vorläufigen Finanzergebnisse der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2021 sind durch die im Jahr 2021 vorgenommene Vermögensabführung der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds zur Stabilisierung der Beitragssätze geprägt.
Alle Krankenkassenarten verzeichneten im vergangenen Jahr durch die Vermögensabführung Defizite: Für die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) betrug das Minus 4.163 Mio. Euro, für die Ersatzkassen 576 Mio. Euro, für die Betriebskrankenkassen (BKK) 480 Mio. Euro, für die Innungskrankenkassen (IKK) 409 Mio. Euro und für die Knappschaft 104 Mio. Euro. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse, die nicht von der Vermögensabführung betroffen war, schloss das Jahr 2021 mit einem Defizit in Höhe von 31,2 Mio. Euro ab.
In dieser Heterogenität der Finanzergebnisse spiegeln sich auch die unterschiedliche Verteilung der Finanzreserven der einzelnen Krankenkassen als Maßstab für die Vermögensabführung an den Gesundheitsfonds wider. Von den rund 8 Mrd. Euro haben die AOKn etwa 4,2 Mrd. Euro, die Ersatzkassen etwa 2,3 Mrd. Euro, die BKKn rund 783 Mio. Euro, die IKKn 481 Mio. Euro und die Knappschaft rund 187 Mio. Euro aufgebracht.
Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Überschuss des Gesundheitsfonds in 2021 von rund 1,4 Mrd. Euro hängt maßgeblich damit zusammen, dass sich die Beitragseinnahmen in der GKV besser entwickelt haben, als in der Prognose des Schätzerkreises von Oktober 2020 erwartet wurde. Dennoch blieb der Zuwachs der Beitragseinahmen mit 3,4 Prozent – wie bereits im Vorjahr (2020: 1,9 Prozent) – deutlich hinter den langjährigen Veränderungsraten mit durchschnittlich über vier Prozent zurück. Deshalb war es in 2021 wichtig, mit der Vermögensabführung der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds und einem ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5,0 Mrd. Euro die Beitragssatzanstiege in der GKV zu begrenzen.
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie trägt der Bund einen Großteil der Ausgaben für pandemiebedingte Zahlungsverfahren, die aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen. Hierunter fallen unter anderem Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser, Aufwendungen für Corona-Tests und für Impfungen gegen COVID-19. Insgesamt wurden rund 17,4 Mrd. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt, wovon der Bund rund 17,2 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds erstattet hat.
Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2021 (Stichtag 17. Januar 2022) rund 7,9 Mrd. Euro. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese u. a. aufgrund von gesetzlich geregelten Sonderzuweisungen an die Krankenkassen in Höhe von 2,1 Mrd. Euro im Jahresverlauf 2022 wieder sinken wird. Hierbei handelt es sich um Ausschüttungen von Mitteln oberhalb der Mindestreserve des Gesundheitsfonds und Entnahmen aus der Liquiditätsreserve zur Kompensation von Mindereinnahmen der Krankenkassen infolge der Regelungen zur Entlastung von Betriebsrentnern.
Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen
Die Einnahmen der Krankenkassen, die sie in erster Linie durch vorab festgelegte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, sind um 7,1 Prozent auf 278,6 Mrd. Euro gestiegen. Darin enthalten sind neben dem ergänzenden Bundeszuschuss von 5 Mrd. Euro, den der Bund an die GKV gezahlt hat, auch die wieder als Zuweisungen an die Krankenkassen ausgezahlten Beträge der Vermögensabführung. Ferner sind die Einnahmen aus Zusatzbeiträgen, die durchschnittlich in einer Höhe von 1,28 Prozent von den Krankenkassen erhoben wurden, enthalten.
Dem stehen Gesamtausgaben von 284,3 Mrd. Euro gegenüber, wovon rund 8 Mrd. Euro auf die Vermögensabführung der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds entfallen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei nahezu unveränderten Versichertenzahlen einen Zuwachs von 5,4 Prozent auf 274,5 Mrd. Euro. Die Leistungsausgaben stiegen um 5,7 Prozent, die Verwaltungskosten sanken dagegen um 0,3 Prozent. Insgesamt stiegen die Ausgaben der GKV gegenüber 2020 um rund 14 Mrd. Euro. Hiervon entfällt fast die Hälfte auf die Ausgabensteigerungen im Krankenhausbereich und bei den Arzneimitteln.
Bei den Krankenhausausgaben verbuchten die Krankenkassen 2021 einen Anstieg von rund 3,6 Mrd. Euro bzw. 4,4 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Krankenhäuser bis Ende Dezember zusätzlich rund 5 Mrd. Euro aus Steuermitteln für freigehaltene Betten erhalten haben. Eine wesentliche Rolle spielen die Pflegepersonalkosten, die bereits 2020 aus den DRG-Pauschalen ausgegliedert wurden. Hierfür verbuchten die Krankenkassen 2021 rund 9 Prozent mehr als noch im Vorjahr.
Im Bereich der ärztlichen Behandlung gab es mit 1,8 Prozent deutlich unterproportionale Zuwächse nach sehr hohen Zuwächsen im Vorjahr. Hier wirkt sich das mit dem Tierarzneimittelgesetz geregelte Korrekturverfahren aus, das ungewollte Doppelfinanzierungen für besondere ärztliche Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz korrigiert.
Die Ausgaben für Arzneimittel steigen überdurchschnittlich um 7,8 Prozent bzw. rund 3,4 Mrd. Euro. Hier haben sich die unterjährig festgestellten Ausgabenzuwächse im Jahresverlauf stetig erhöht. Der Ausgabenanstieg ist dabei nur zu einem geringeren Anteil auf die Rücknahme der Mehrwertsteuerabsenkung zu Beginn des Jahres zurückzuführen. Die Einsparungen durch Rabattverträge wachsen wie im Vorjahr nur sehr moderat um rund 2,2 Prozent.
Die Ausgaben für zahnärztliche Behandlung inkl. Zahnersatz sind um 10,4 Prozent bzw. rund 1,6 Mrd. Euro angestiegen. Dabei sind für Zahnersatz Mehrausgaben von 19,2 Prozent bzw. 0,6 Mrd. Euro entstanden, worin sich die Anhebung der Festzuschüsse durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz widerspiegelt. Das Ausgabenwachstum für zahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz beträgt 7,9 Prozent bzw. 0,9 Mrd. Euro, wofür insbesondere eine niedrige Vorjahresbasis aufgrund geringerer Behandlungsmengen im Pandemiejahr 2020 ursächlich ist.
Die Krankenkassen weisen Mehrausgaben für Heilmittel von 16,5 Prozent bzw. 1,5 Mrd. aus. Dieser starke Ausgabenanstieg ist insbesondere auf Vergütungsanpassungen als Ergebnis der Verhandlungen und Schiedssprüche nach §125 SGB V und zum kleineren Teil auf einen Wiederanstieg der Behandlungsmengen gegenüber dem Pandemiejahr 2020 zurückzuführen.
Die Zuwachsraten bei den Krankengeldausgaben lagen mit 4,1 Prozent nach den Jahren 2019 und 2020 mit Steigerungswerten von rund 10 Prozent nun wieder im einstelligen Bereich. Dies beinhaltet die Sonderregelung zum Bezug von Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung.
Bei der Interpretation der vorläufigen Finanzergebnisse ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in einigen Leistungsbereichen von Schätzverpflichtungen geprägt sind, da dort die Abrechnungsdaten zum Meldezeitpunkt nur unvollständig vorliegen. Diese Unsicherheiten gelten insbesondere im Bereich der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Vergütung.
Weitere Entwicklung
Die endgültigen Finanzergebnisse der Krankenkassen für das Gesamtjahr 2021 werden ebenso wie die Daten des 1. Quartals 2022 Mitte Juni 2022 vorliegen.
Für das Jahr 2022 konnte der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV im Jahr 2022 durch die Zahlung eines ergänzenden Bundeszuschusses von 14 Mrd. Euro weitestgehend stabilisiert werden. Zum 1. Januar 2022 haben zwar 19 Krankenkassen ihre Beitragssätze erhöht, jedoch sind die Zusatzbeitragssätze für 68 Krankenkassen stabil geblieben. Bei neun Krankenkassen konnten sie sogar abgesenkt werden.
Nach geltender Rechtslage wird der ergänzende Bundeszuschuss von 14 Mrd. Euro ab dem Jahr 2023 entfallen und die GKV vor große finanzielle Herausforderungen stellen. Die Bundesregierung wird rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um die stabile und verlässliche Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen.