Die BRAK hat zu den Vorschlägen einer Länderarbeitsgruppe zur Reform des Vollstreckungsrechts der Verwaltungsgerichtsordnung gegen Hoheitsträger Stellung genommen.
BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 20/2021 vom 06.10.2021 ergibt sich:
Die Justizverwaltungen der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben verschiedene Ansätze zur Reform des Vollstreckungsrechts in §§ 167 ff. VwGO erarbeitet, mit denen der Anwendungsbereich erweitert, die Vollstreckung effektiviert und Zwangsgelder bei Nichterfüllung von Handlungs- oder Duldungspflichten ermöglicht werden sollen. Den Hintergrund hierfür bilden Streitigkeiten aus jüngerer Zeit, in denen politisch motivierter Unwille zur Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen in Bezug auf Dieselfahrverbote zum Tragen kam.
Aus Sicht der BRAK bietet dies hinreichend Anlass für den Gesetzgeber, die Privilegierungen in der Zwangsvollstreckung hoheitlicher Amtshandlungen zu überprüfen, um für Bürger:innen auch in der Phase der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, die gegen Hoheitsträger ergangen sind, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Mit den Vorschlägen der Arbeitsgruppe setzt die BRAK sich im Detail auseinander, begrüßt die Reformüberlegungen im Grundsatz und gibt Anregungen zur Ausgestaltung.