Der GRÜNEN-Politiker Volker Beck klagt gegen das Magazin SPIEGEL, weil dort ein Zitat des Politikers aus den 80er Jahren verwendet wird, in dem dieser die teilweise Entkriminalisierung von gewaltfreiem Sex mit Kindern anregt.
Heute vertritt der Politiker diese Meinung von damals nicht mehr.
Der Politiker sah in der Verwendung seines Zitates eine Urheberrechtsverletzung und klagte. Der Bundesgerichtshof fragte den Europäischen Gerichtshof, inwieweit Europarecht den Fall beeinflusst. Der Generalanwalt nahm nun Stellung und stellte sich auf die Seite des Politikers.
Nach der Auffassung des Generalanwaltes gibt es keine Ausnahme im Urheberrecht für einzelne Zitate, sodass nicht jede Veröffentlichung eines Zitats automatisch eine Verletzung des Urheberrechts begründet, er stellte aber klar, dass der SPIEGEL hier eine Datei von der Webseite des Politikers auf seine Webseite stellte und damit nicht bloß ein Zitat verwandt hat.
Der Generalanwalt stellte zudem klar, dass die Meinungs- und Pressefreiheit keine Ausnahme gerbe, nur weil der Betroffene „ein öffentliches Amt ausübe und wenn dieses Werk seine Überzeugungen in Bezug auf Fragen von allgemeinem Interesse offenbart“.
Die Richter vom Europäischen Gerichtshof werden nun demnächst ein Urteil fällen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Sie im Presserecht und bei Äußerungen.