Auch die Düsseldorfer Arbeitsgerichtsbarkeit wird digitaler.
Aus der Mitteilung des LAG Düsseldorf vom 24.02.2021 ergibt sich:
Allein bei dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf sind im Februar 2021 in 34 Sitzungen insgesamt 290 Sachen per Videoübertragung verhandelt worden bzw. noch geplant. Für den Monat März 2021 sind bereits in 121 Sachen Videoverhandlungen angesetzt.
Beim Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Düsseldorf stehen aktuell zwei Sitzungssäle zur Verfügung, die mit Videokonferenztechnik (Laptop, Kamera und großem Bildschirm) ausgestattet sind und Sitzungen per Videoübertragung ermöglichen. Die Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten können der mündlichen Verhandlung jetzt aufgrund neu zur Verfügung gestellter Zugänge über einen Browser beitreten und sich damit unkompliziert online dazu schalten. Notwendig ist hierfür lediglich ein internetfähiger Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher oder Headset.
Rechtsgrundlage für die Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung ist § 128a ZPO. Über den Einsatz der Videotechnik entscheiden die Richterinnen und Richter in richterlicher Unabhängigkeit nach Eignung des Falls unter Berücksichtigung der Belange der Prozessbeteiligten.
„Ich freue mich, dass uns die einfache Technik für Videoverhandlungen zur Verfügung steht, und dass Videoverhandlungen in unserem Sitzungsbetrieb immer stärker zum Einsatz kommen. Der virtuelle Zugang zu mündlichen Verhandlungen ohne erforderliche Anfahrtswege zum Gericht hilft uns in der Zeit der Pandemie den Sitzungsbetrieb aufrechtzuerhalten. Auch die weiteren Arbeitsgerichte im Geschäftsbereich des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf werden derzeit mit der entsprechenden Technik ausgestattet und in Kürze ebenfalls Verhandlungen per Videokonferenz anbieten können“, so Brigitte Göttling, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf.