Verwaltungsvorschrift zur Stärkung der Ermessensausübung der sächsischen Staatsanwälte

30. Dezember 2020 -

Am 29.12.2020 ist die Verwaltungsvorschrift Strafverfolgungsrichtlinien des sächsischen Justizministeriums in Kraft getreten, mit der geregelt wird, dass die geltende Rundverfügung zur einheitlichen Strafverfolgungspraxis sowie zur Strafzumessung vom 13.02.2019 durch gemeinsame Richtlinien ersetzt wird.

Aus der Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 30.12.2020 ergibt sich:

Damit wird ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrages, das Ermessen der Staatsanwälte im Rahmen ihrer Verfügungspraxis zu stärken, umgesetzt. Zugleich wird ein strukturell neuer Rahmen für zukünftige Regelungen zur Verfügungspraxis der Staatsanwälte geschaffen.

Künftig können entsprechende allgemeine Regelungen nur noch als Orientierungshilfe in Form von Richtlinien erlassen werden. Diese Richtlinien sollen lediglich Anhaltspunkte für eine sachgerechte Entscheidung der Staatsanwaltschaft bieten, wobei ihre Anwendung genauso wie ein Abweichen hiervon im Einzelfall geprüft werden sollen.

Die Richtlinien, die gemeinschaftlich von den sächsischen Staatsanwaltschaften unter Beteiligung der Personalvertretung erarbeitet werden, sollen vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern berücksichtigen und eine möglichst einheitliche Handhabung ermöglichen. Die Richtlinien sind zudem auf der Grundlage statistischer und kriminologischer Erkenntnisse zu erlassen und zu begründen und alle zwei Jahre zu überarbeiten.

Hintergrund: In der letzten Legislaturperiode wurden nach Ausrufung einer sog. ‚Null-Toleranz-Strategie‚ durch die Staatsregierung mit einer neuen Rundverfügung der Generalstaatsanwaltschaft die Möglichkeiten der Staatsanwälte auf Bagatellkriminalität angemessen zu reagieren, stark eingeschränkt. Dies führt dazu, dass insbesondere im Bereich der Kleinkriminalität in bestimmten Fällen nicht mehr von der gesetzlichen Möglichkeit der Verfahrenseinstellung Gebrauch gemacht werden kann. Das Vorgehen und die Maßnahmen hatten zu erheblichen Diskussionen in Wissenschaft und Praxis geführt, auch weil zuvor keine Einbindung der Praxis stattfand. Zu der nun erlassenen Verwaltungsvorschrift wurde zunächst die staatsanwaltliche Praxis beteiligt. Die Verwaltungsvorschrift ist dieser Medieninformation beigefügt.

Weitere Informationen
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Erstellung gemeinsamer Richtlinien der sächsischen Staatsanwaltschaften zur Strafverfolgung (VwV Strafverfolgungsrichtlinien – PDF, 89 KB)