Das Bundeswirtschaftsministerium und die Freie und Hansestadt Hamburg haben ein Verwaltungsabkommen unterzeichnet, das den Weg für die Digitalisierung besonders wirtschafts- und unternehmensnaher Verwaltungsleistungen freimacht.
Aus der Pressemitteilung des BMWi vom 10.03.2021 ergibt sich:
Der Bund stellt dem Land Hamburg hierfür 85 Mio. Euro zur Verfügung. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen, die dem Abkommen ebenfalls beitreten wollen, erhalten weitere 98 Mio. Euro. Die Mittel stammen aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket.
Wirtschaftsstaatssekretärin Claudia Dörr-Voß: „Wir investieren über 180 Mio. Euro in innovative, digitale Wirtschaftsservices. Unternehmerinnen und Unternehmer erwarten zu Recht, dass wir ihre Angelegenheiten schnell und unbürokratisch online lösen. Und das jederzeit und von überall – von der Gründung über Förderungen bis zum Unternehmensübergang. Mit der Verwaltungsvereinbarung gehen wir den nächsten wichtigen Schritt für flächendeckende Online-Angebote. Wir wollen Schluss machen mit Behördengängen und Papieranträgen.“
Staatsrat Jan Pörksen, Chef der Senatskanzlei: „Unser Ziel ist eine moderne öffentliche Verwaltung, die einen zeitgemäßen Service für Unternehmen bietet. Wir wollen Verwaltungsabläufe effizienter machen und den Kontakt mit Behörden einfacher gestalten. Mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen schaffen wir die Voraussetzung dafür.“
Die Länder entwickeln mit diesen Budgets innovative Online-Angebote für Selbständige und Unternehmen. Die Lösungen sollen bis 2022 verfügbar sein und möglichst flächendeckend über alle Bundesländer ausgerollt werden.
Das Abkommen regelt die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, für die die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt, die aber von Ländern oder Kommunen umgesetzt werden. Wichtige Beispiele sind die Gründung eines Unternehmens oder die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit. Hier sind in der Regel mehrere Anträge und Verfahren nötig, etwa die steuerliche Anmeldung, die Gewerbeanmeldung und branchenspezifische Anträge. Dies belastet Gründerinnen und Gründer in einer Phase, in der sie ohnehin stark gefordert sind. Die Verfahren sollen daher in einer digitalen Plattform gebündelt und die Eingabe der nötigen Daten soll insgesamt vereinfacht und vereinheitlich werden.
Auch Verpflichtungen der Arbeitgeberinnen und -geber beim Arbeitsschutz und bei der Arbeitssicherheit sind Gegenstand des Abkommens, so die Mutterschutzmeldung, die Sonderregelungen zur Arbeitszeit sowie anzeigepflichtige Personalveränderungen. Zu den besonderen Schwierigkeiten gehören dabei die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Ansprechpartner in den Behörden. Ziel ist deshalb eine Online-Lösung, in der die Behördenleistungen gebündelt angeboten werden.
Hintergrund der Vereinbarung ist das Onlinezugangsgesetz. Danach sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Das Konjunktur- und Zukunftspaket enthält über 3 Mrd. Euro, um die Umsetzung zu beschleunigen. Ein Teil dieser Mittel wird den Ländern zur Verfügung gestellt. Hierfür haben Bund und Länder am 29. Januar ein Dachabkommen gezeichnet, das die Grundsätze der Kooperation zwischen Bund und Ländern sowie die Finanzierung durch das Konjunkturpaket festhält. Einzelheiten werden in gesonderten Verwaltungsvereinbarungen zwischen den federführenden Ressorts und Ländern festgehalten.