Der Bundesgerichtshof hat am 05.10.2021 zum Aktenzeichen 5 StR 290/21 die Verurteilung eines Berliner Serienvergewaltigers durch das Landgericht Berlin bestätigt.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 181/2021 vom 05.10.2021 ergibt sich:
Dieses hat den Angeklagten wegen sieben Vergewaltigungstaten, die mit Körperverletzungen und in einem Fall mit einer versuchten räuberischen Erpressung einhergingen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Daneben hat es seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Nach den Urteilsfeststellungen griff der Angeklagte im Berliner Stadtgebiet (Zehlendorf, Wannsee) und im Umland (Kleinmachnow, Bernau) in der Zeit zwischen dem 12. Juni und 14. Juli 2020 sieben junge Frauen an. Er zerrte seine Opfer in ein anliegendes Waldstück und vergewaltigte sie; zudem forderte er in einem Fall von der Geschädigten ohne Erfolg, eine dritte Person zur Übergabe von Geld an ihn zu bewegen.
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen.
Die Überprüfung des Urteils durch den Senat hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.