Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und drei andere EU-Mitgliedstaaten wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie über den Zugang zum Rechtsbeistand gestartet. Die Umsetzungsmaßnahmen seien nicht ausreichend.
Aus BRAK, Nachrichten aus Brüssel Nr. 18/2021 vom 01.10.2021 ergibt sich:
Mängel seien insbesondere bei möglichen Ausnahmen von dem Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand sowie von dem Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug festgestellt worden. Die Richtlinie ist Teil des EU-Rechtsrahmens für ein faires Verfahren. Die angeschriebenen Mitgliedstaaten müssen nun reagieren.