Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Beschluss vom 15.05.2020 zum Aktenzeichen 14 L 596/20 entschieden, dass eine Versammlung in Dortmund durch die Versammlungsbehörde vom Alten Markt auf den Friedensplatz verlegt werden durfte.
Aus der Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2020 ergibt sich:
Die Versammlung war für den 16.05.2020 für die Zeit von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf dem Alten Markt angemeldet unter dem Motto #GrenzenlosSolidarisch – Gemeinsam gegen Pandemie und Infodemie“.
Das VG Gelsenkirchen hat sich in einer Interessenabwägung den Bedenken des Polizeipräsidiums Dortmund angeschlossen.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts erscheint die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands von 1,5 m zwischen den Teilnehmern der Versammlung nicht gewährleistet. Dabei hat das VG Gelsenkirchen in die Abwägung einbezogen, dass während der Fußballübertragungen zeitgleich zu der Versammlung auf dem Platz ein erheblicher Publikumsandrang nicht nur in der örtlichen Außengastronomie zu erwarten sei. Das von der Anmelderin der Versammlung vorgesehene Sicherheitskonzept zur Einhaltung der Abstände habe dies nicht hinreichend berücksichtigt.
Der Friedensplatz sei trotz seiner Entfernung zu dem eigentlich angemeldeten Versammlungsort geeignet, das Anliegen der Versammlung, Position gegen die am 09.05.2020 während einer Versammlung erfolgten Übergriffe gegen Journalisten zu beziehen, hinreichend öffentlich deutlich zu machen.
Da die Entscheidung aufgrund einer reinen Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit am Infektionsschutz mit den Interessen der Versammlungsteilnehmer an der Ausübung ihres Versammlungsrechts erfolgte, hat das Verwaltungsgericht keine juristische Aussage zu den Bestimmungen der seit dem 11.05.2020 geltenden Corona-Schutzverordnung getroffen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum OVG Münster eingelegt werden.