Die Bundesregierung will vermeiden, dass Unternehmen ihre Produktion ins Ausland verlagern, um der seit Anfang 2021 in Deutschland geltenden CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme zu entgehen.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 434 vom 06.04.2021 ergibt sich:
Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung jetzt dem Bundestag die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BT-Drs. 19/28163 – PDF, 1,1 MB) übersandt.
Die Verordnung beruht auf der Verordnungsermächtigung nach § 11 Absatz 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Sie setzt ein Eckpunktepapier der Bundesregierung um und berücksichtigt zudem einen Entschließungsantrag, den der Bundestag im Oktober 2020 angenommen hat. Vorgesehen sind Kompensationsmaßnahmen für Unternehmen, die vom CO2-Preis besonders betroffen sind und bei denen deshalb die Gefahr besteht, dass sie ins Ausland abwandern, wo dieser CO2-Preis nicht erhoben wird.
Grundlage für die Beurteilung der Verlagerungsrisiken ist die Sektorenliste des EU-Emissionshandels. Zudem enthält die Verordnung die Möglichkeit, in einem nachgelagerten Prüfungsverfahren weitere Sektoren zu identifizieren, bei denen ein Carbon-Leakage-Risiko besteht.