Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 06.09.2021 mit dem Ganztagsförderungsgesetz befassen.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 06.09.2021 ergibt sich:
Die Länderkammer hat das Gremium hierzu in ihrer Plenarsitzung am 25.06.2021 angerufen, nachdem der Bundestag das zustimmungsbedürftige Gesetz am 11.06.2021 beschlossen hatte.
Die Länder fordern in ihrem Anrufungsbeschluss eine Reihe von Änderungen, die sich vor allem auf die Verteilung der finanziellen Lasten der im Gesetz vorgesehenen Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter beziehen.