Die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld stößt bei Experten grundsätzlich auf Zustimmung.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 1244 vom 16.11.2020 ergibt sich:
Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16.11.2020 gab es aber auch Kritik an einer zu langen Laufzeit der Regelungen, die bis Ende 2021 reichen soll (BT-Drs. 19/23480 – PDF, 441 KB). Außerdem wurden Forderungen laut, auch die Sonderregelungen beim Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) zu verlängern.
Die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes sei nachvollziehbar, wobei der Zeitraum bis zum 31.12.2021 „sehr lang ist“, befand Holger Schäfer vom Institut der Deutschen Wirtschaft. Die Aufstockung beim Kurzarbeitergeld biete keinen echten Anreiz zum Ausstieg aus der Kurzarbeit, sagte er. Auch sei nicht klar, ob die Lösung tatsächlich gerecht ist, da es keine Evaluation gebe. Man wisse nicht, ob diejenigen, die von einem erhöhten Kurzarbeitergeld profitieren, „diejenigen sind, die es wirklich brauchen“.
Aus Sicht des Sozialwissenschaftlers Stefan Sell wäre eine sofortige Anhebung des Kurzarbeitergeldes für Niedriglohnempfänger richtig. Hochproblematisch sei es zudem, die Sonderregelungen beim Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) nicht entsprechend der Kurzarbeitergeld-Regelung zu verlängern. Sein Eindruck, so Sell, sei der, dass die Verlängerung der Kurzarbeiterregelungen in Verbindung mit den Möglichkeiten zur Weiterbildung im Sinne der Arbeitgeber sei. Die Arbeitnehmer sowie die Arbeitslosen, kämen hingegen schlecht weg.
Der Ökonom Peter Bofinger sprach sich mit Blick auf die in der derzeitigen Krise sinkenden Einstellungschancen für Arbeitslose ebenfalls dafür aus, die Sonderregelungen beim ALG I-Bezug zu verlängern, wie von der Fraktion Die Linke in ihrem Antrag (BT-Drs. 19/23169 – PDF, 238 KB) gefordert. „Die Argumentation für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes gilt eins zu eins auch für das Arbeitslosengeld„, sagte Bofinger. Die zusätzlichen Kosten dafür würden sich seiner Auffassung nach „in engen Grenzen halten“.
Bernd Fitzenberger vom Institut für Arbeits- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit sagte, eine sofortige Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, ggf. gestaffelt nach Einkommen, hätte eher Geringverdienern geholfen. Wenn die Erhöhung an einen langen Bezug von Kurzarbeitergeld mit 50%igem Arbeitsausfall gekoppelt ist, könnten Fehlanreize gesetzt werden, gab er zu bedenken. „Wenn sich die Leistungen mit zunehmender Dauer erhöhen, sinkt der Anreiz, möglichst zügig wieder aus der Kurzarbeit auszusteigen“, sagte Fitzenberger.
Das Vorhaben der Bundesregierung, die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran zu knüpfen, dass die Qualifizierung mindestens 50% der Zeit des Arbeitsausfalls beträgt, wurde von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ebenso wie vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt. Dies schaffe Flexibilität, sagte ZDH-Vertreter Jan Dannenbring. Problematisch sei jedoch die verlangte Zertifizierung jeder einzelnen Weiterbildungsmaßnahme.
Anna Robra von der BDA sah dies ebenfalls kritisch. Eine Zulassung des Trägers der Weiterbildungsmaßnahme sei ausreichend, befand sie. Bei der Förderung der Weiterbildungsmaßnahmen, die während der Kurzarbeit begonnen werden, sei zudem aus Sicht der BDA eine Reduzierung der Mindeststundenzahl auf mindestens 80 Stunden – statt 120 Stunden – notwendig, „weil sich kürzere Weiterbildungsmaßnahmen im Betriebsablauf bei schwankenden Arbeitsausfallzeiten besser einplanen lassen“.
Inga Dransfeld-Hase vom Bundesverband der Personalmanager (BPM) sagte, es sei richtig, die Zeit der Kurzarbeit für die Weiterbildung zu nutzen. Bislang gebe es aber in dieser Hinsicht nur eine geringe Akzeptanz. Die Personalmanagerin unterstützte die Forderungen von BDA und ZDH. Es brauche praxistauglichere Lösungen, sagte sie.
Ein erleichterter Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen wird auch vom Deutschen Gewerkschaftsverband (DGB) begrüßt. Ziel der Maßnahmen, so DGB-Vertreter Johannes Jakob, müsse es sei, die Arbeitnehmer langfristig auf die Transformation vorzubereiten, statt nur kurzfristig auf betriebliche Bedürfnisse einzugehen. Anders als die Arbeitgebervertreter sprach er sich für die Beibehaltung der 120-Stunden-Grenze und der Zertifizierung der Maßnahmen aus, „weil wir denken, dass dadurch sinnvolle und nutzenbringende Maßnahmen zustande kommen“.
Die Verlängerung des erhöhten Leistungssatzes beim Kurzarbeitergeld schütze die Beschäftigten bei längerer Kurzarbeit vor Einkommensverlusten, führe aber zur weiteren finanziellen Belastung des Versicherungshaushalts der Bundesagentur für Arbeit (BA), sagte BA-Chef Detlef Scheele. Insgesamt rechne die BA mit Gesamtausgaben beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld im Jahr 2021 von rund sechs Mrd. Euro, so Scheele.