In diesem Jahr können Verbraucher keine Pyrotechnik für das Silvesterfeuerwerk kaufen: Der Bundesrat stimmte auf Bitten der Bundesregierung in verkürzter Frist einer entsprechenden Verordnung zu.
Pressemitteilung des BR vom 18.12.2020 ergibt sich:
Das generelle Verkaufsverbot an Verbraucher soll die Zahl der Unfälle vor und in der Silvesternacht reduzieren und die Kapazitäten in den Krankenhäusern schonen, damit diese sich um die Covid-19-Patienten kümmern können. Es soll zugleich die Möglichkeit der Polizei und der sonstigen zuständigen Behörden erleichtern, den Verkauf und die Nutzung illegalen Feuerwerks zu überprüfen.
Der Verordnungsentwurf setzt einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzlerin vom 13.12.2020 um. Diese hatten ein generelles Verkaufsverbot für das Jahr 2020 beschlossen und zusätzlich vom Zünden jeglichen Silvesterfeuerwerks abgeraten. Auf bestimmten publikumsträchtigen Plätzen, die die Kommunen definieren, gilt zudem ein Feuerwerksverbot.
Die Verordnung wird nun dem Bundespräsidenten zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet, tritt am Tag darauf in Kraft.
Weitere Informationen
Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (BR-Drs. 765/20 – PDF, 364 KB)