Vergütungsanspruch eines Profifußballers gegenüber Verein für häusliche Quarantänezeit

07. Januar 2022 -

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 29.10.2021 zum Aktenzeichen 11 U 60/21 entschieden, dass einem Profifußballer für die Zeit einer häuslichen Quarantäne ein arbeitsrechtlicher Vergütungsanspruch gemäß § 611a BGB gegen den ihn beschäftigenden Verein zustehen kann, wenn er nach der Einstellung des regulären Spiel- und Trainingsbetriebs einen vom Verein vorgegebenen häuslichen Trainingsplan zu absolvieren hat.

Ein Vergütungsanspruch nach § 615 BGB, der den Vergütungsanspruch bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko beinhaltet, ist in Betracht zu ziehen, wenn die Quarantäne aus betriebsbezogenen Gründen angeordnet werden musste.

Bei einer 14-tägigen Quarantäne kann der Spieler zudem gegebenenfalls einen Vergütungsanspruch nach § 616 BGB, der die vorübergehende Verhinderung zur Erbringung der Dienstleistung regelt, mit der Begründung geltend machen, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an seiner Arbeitsleistung gehindert gewesen sei.

Die Voraussetzungen für eine Entschädigung des Vereins als Arbeitgeber im Sinne des
§ 56 IfSG liegen nicht vor, wenn dieser aus einem der genannten Gründe zur Zahlung der Vergütung an den Spieler verpflichtet war.