Am 12.03.2021 ist das Verfahren für die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III angelaufen.
Aus der Pressemitteilung des BMWi vom 12.03.2021 ergibt sich:
Damit können die Bundesländer ab heute mit der Prüfung der Anträge beginnen. Die Auszahlung der vollständigen Beträge durch die Länder kann damit wie geplant noch im März erfolgen.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier hierzu: „Nachdem heute Morgen die Abschlagszahlungen bereits wieder gestartet sind, ist jetzt auch das Fachverfahren bei der Überbrückungshilfe III angelaufen. Die Länder können ab heute mit der Bearbeitung der Anträge beginnen. Die vollständigen Auszahlungen werden damit wie geplant noch im März fließen können. Das ist eine wichtige Nachricht für viele Unternehmerinnen und Unternehmen, die weiterhin stark von den Corona-Beschränkungen betroffen sind.“
Unternehmen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, können mit der Überbrückungshilfe III für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro bzw. bis zu 3 Millionen Euro für verbundene Unternehmen erhalten. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung erfolgt durch die Bundesländer. Unternehmen können unmittelbar nach der Antragstellung eine vorläufige Teilzahlung aus der Bundeskasse (Abschlagszahlung) von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Mit dem Start der regulären Auszahlungen bei der Überbrückungshilfe III befinden sich nun alle Corona-Hilfen in der Zuständigkeit der Länder. Das reguläre Auszahlungsverfahren bei den Novemberhilfen liegt seit 12. Januar 2021 in der Zuständigkeit der Länder; bei den Dezemberhilfen ist das Verfahren seit 1. Februar 2021 bei den Ländern. Heute folgt nun das letzte noch fehlende Fachverfahren für die Überbrückungshilfe III.