Das Stiftungszivilrecht soll durch eine Neufassung der einschlägigen Paragrafen künftig abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung vorgelegt hat.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 447 vom 09.04.2021 ergibt sich:
Dabei sollen neue Regelungen insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen und zahlreiche schon bestehende Vorschriften geändert werden.
Zusätzlich soll zur Schaffung von mehr Transparenz ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt werden, das vom Bundesamt der Justiz geführt wird. Dadurch werde für Stifter und Stiftungen das Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher geregelt, heißt es in dem Entwurf.
Der Vorlage zufolge beruht das Stiftungszivilrecht, das die Entstehung und die Verfassung der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts bestimmt, derzeit auf Bundesrecht und Landesrecht. Das Nebeneinander von Bundesrecht und Landesrecht führe immer wieder zu Streitfragen und Rechtsunsicherheit bei Stiftern und Stiftungen. Die Vorlage soll ohne Aussprache am Donnerstag, dem 15. April 2021, zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen werden.
Weitere Informationen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (BT-Drs. 19/28173 – PDF, 2,1 MB)