Verbot des Alkoholkonsums im gesamten öffentlichen Raum des Landes Brandenburg außer Vollzug gesetzt

08. Februar 2021 -

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 05.02.2021 zum Aktenzeichen 11 S 10/21 in einem Eilverfahren § 4 Abs. 5 der 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Aus der Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 05.02.2021 ergibt sich:

Nach dieser Regelung ist der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ganztägig landesweit untersagt.

Zur Begründung hat der 11. Senat im Wesentlichen ausgeführt, dass das Infektionsschutzgesetz lediglich dazu ermächtige, Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu verbieten.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.