Die Bundesregierung hat am 13.01.2021 die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Regierungsentwürfe zur Umsetzung der Richtlinie über digitale Inhalte und zu den vertragsrechtlichen Regelungen der Modernisierungsrichtlinie beschlossen, wodurch umfassende Gewährleistungsrechte für digitale Inhalte, Update-Pflichten für Software und Apps und Transparenz beim Produktranking und personalisierten Preisen eingeführt werden sollen.
Aus der Pressemitteilung des BMJV vom 13.01.2021 ergibt sich:
Wesentliche Kernpunkte des Umsetzungsgesetzes zur Richtlinie Digitale Inhalte:
- Der Entwurf gibt Verbrauchern umfassende Gewährleistungsrechte für digitale Inhalte (z.B. Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Spiele und sonstige Software) und digitale Dienstleistungen (z.B. soziale Netzwerke, Cloud-Anwendungen und Cloud-Speicherdienste). Die Regelungen gelten auch für körperliche Datenträger, auf denen digitale Inhalte gespeichert sind (z.B. Musik-CDs, DVDs etc.). Verbraucher erhalten unabhängig von der Vertragsart Gewährleistungsrechte, wie sie das deutsche Recht bislang nur bei Kauf-, Werk- oder Mietverträgen kennt, beispielsweise das Recht zur Nacherfüllung, zur Minderung und zur Vertragsbeendigung.
- Diese Gewährleistungsrechte stehen Verbrauchern ferner künftig auch bei solchen Verträgen zu, bei denen sie anstelle der Zahlung eines Preises personenbezogene Daten zur Verfügung stellen („Bezahlen mit Daten“). Dies betrifft etwa die Nutzung von sozialen Netzwerken.
- Durch den Entwurf wird den Anbietern von digitalen Produkten auch eine Updateverpflichtung auferlegt. Haben Verbraucher ein digitales Produkt erworben, schuldet der Unternehmer auch die Bereitstellung von funktionserhaltenden Updates und Sicherheitsupdates. Bei fortlaufenden Vertragsbeziehungen gilt diese Verpflichtung über die gesamte Vertragsdauer; bei einmalig zu erfüllenden Verträgen wie Kaufverträgen gilt sie für einen Zeitraum, den die Verbraucher vernünftigerweise erwarten können.
Wesentliche Kernpunkte des Umsetzungsgesetzes zur Modernisierungsrichtlinie:
- Für Online-Marktplätze wie etwa EBay oder Amazon gelten zugunsten von Verbrauchern künftig u.a. folgende wesentliche Hinweispflichten:
– Sie sind künftig verpflichtet, vor Vertragsschluss die wesentlichen Kriterien des Rankings von Suchergebnissen und deren Gewichtung offenzulegen.
– Sie müssen Verbraucher künftig darüber informieren, ob es sich bei deren potentiellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher handelt.
– Verbraucher sollen beim Kauf von Eintrittskarten auf dem Ticketzweitmarkt künftig über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis der Eintrittskarte informiert werden.
- Daneben wird für Anbieter eine Informationspflicht eingeführt, wenn ein Preis auf Basis einer automatisierten Entscheidung personalisiert wurde.
- Der Entwurf sieht zudem eine Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen vor. Europaweite Verstöße gegen Regelungen des Verbrauchervertragsrechts sollen künftig mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Die Regierungsentwürfe werden dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag übermittelt.
Weitere Information
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (PDF, 919 KB)