Das Landgericht Hagen hat am 28.03.2022 zum Aktenzeichen 51 KLs – 3 Js 575/21 – 1/22 einen 17 Jahre alten Jugendlichen aus Hagen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat (§ 89a StGB) zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Aus der Pressemitteilung des LG Hagen vom 28.03.2022 ergibt sich:
Der Angeklagte hatte im Prozess eingeräumt, im vergangenen Jahr geplant zu haben, mit einer selbstgebauten Bombe einen Anschlag auf die Hagener Synagoge zu verü-ben. Einen konkreten Zeitpunkt habe er allerdings nicht festgelegt. Er habe lediglich bereit sein wollen, wenn Kabul bombardiert worden wäre oder bei einem Angriff west-licher Alliierter auf Ziele in Afghanistan Zivilisten ums Leben gekommen wären. Tat-sächlich hatte der Angeklagte nach den Feststellungen der Kammer bis zu seiner Ver-haftung auch noch keine konkreten Schritte unternommen, seinen Plan in die Tat um-zusetzen. Insbesondere hatte er noch keine der für den Bau einer Bombe erforderli-chen Materialien erworben.
Die Vollstreckung der Jugendstrafe war nach Überzeugung der Kammer nicht erfor-derlich, weil die notwendige erzieherische Einwirkung auf den noch jugendlichen An-geklagten auch auf andere Weise gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund hat die Kammer mit dem Urteil auch den gegen den Angeklagten erlassenen Haftbefehl aufgehoben und stattdessen seine vorläufige Unterbringung in einer stationären Ein-richtung der Kinder- und Jugendhilfe außerhalb von Hagen angeordnet. Zudem wurde dem Angeklagten mit Bewährungsbeschluss vom heutigen Tage u.a. die Auflage er-teilt, während der dreijährigen Bewährungszeit in dieser Einrichtung leben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.