Urteil im Prozess um tödliche Stöße ins S-Bahngleis rechtskräftig

07. August 2020 -

Der Bundesgerichtshof hat am 30.07.2020 zum Aktenzeichen 6 StR 182/20 ein Urteil des LG Nürnberg-Fürth bestätigt, das die beiden zur Tatzeit 17-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Jugendstrafen von drei Jahren und sechs Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten verurteilt hatte, weil sie drei 16-Jährige ins Gleisbett gestoßen hatten, von denen zwei starben.

Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 107/2020 vom 05.08.2020 ergibt sich:

Der BGH hat die Revisionen der Nebenkläger gegen das Urteil des LG Nürnberg-Fürth verworfen.

Das LG Nürnberg-Fürth hatte die beiden zur Tatzeit 17-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Jugendstrafen von drei Jahren und sechs Monaten bzw. drei Jahren und drei Monaten verurteilt, weil diese in der Nacht auf den 26.01.2019 am Nürnberger S-Bahnhof Frankenstadion im Rahmen eines Gedränges zwei 16-jährige Jugendliche in das Gleisbett geschubst hatten, die dann von einem durchfahrenden Zug überrollt wurden. Ein weiterer ins Gleisbett gestürzter Jugendlicher konnte sich rechtzeitig vor dem einfahrenden Zug aus dem Gleisbett retten.

Das Urteil des LG Nürnberg-Fürth ist damit rechtskräftig.