Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 28.05.2021 zum Aktenzeichen I-7 U 31/20 entschieden, dass die Bronzeskulptur „Ohne Titel _1996-99“ des amerikanischen Künstlers Joel Shapiro nicht im Kölner Skulpturenpark bleiben muss.
Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 31.05.2021 ergibt sich:
Das über sieben Meter in die Höhe ragende Kunstwerk wurde 1999 für den Skulpturenpark Köln angeschafft. Die Kunststiftung NRW hatte die Anschaffung gefördert, dadurch einen Miteigentumsanteil erhalten und sich dafür eingesetzt, dass das Kunstwerk im Skulpturenpark bleibt. Dessen Kuratorium verfolgt indes ein neues künstlerisches Konzept und möchte das Werk nicht mehr ausstellen. Wegen der Uneinigkeit der Miteigentümer war zu klären, ob ihre Gemeinschaft aufgehoben werden kann (vgl. Pressemitteilung vom 26. April 2021).
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil im Einzelnen dargestellt, dass und warum die Kunststiftung NRW der Aufhebung der Eigentümergemeinschaft zustimmen muss.
Wenn die Parteien nicht einvernehmlich über das Schicksal des Kunstwerks außerhalb des Skulpturenparks entscheiden wollen, muss das Kunstwerk versteigert werden.