Der Bundesgerichtshof hat am 29.07.2020 zum Aktenzeichen 4 StR 598/19 die vom LG Frankenthal verhängte Haftstraße von 15 Jahren für den sogenannten Babymörder von Frankenthal bestätigt.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 105/2020 vom 05.08.2020 ergibt sich:
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Geiselnahme zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen verletzte der Angeklagte seine Lebensgefährtin und einen Bekannten mit einem Messer und tötete sodann seine zwei Monate alte Tochter, indem er den Säugling vom Balkon in die Tiefe warf, um sich durch die Tötung des Kindes an seiner Lebensgefährtin zu rächen. Anschließend bemächtigte er sich seiner beiden Töchter aus einer früheren Beziehung und drohte den am Tatort eintreffenden Polizeibeamten, die Mädchen zu töten, wenn die Beamten die Wohnung stürmten. Er verletzte eines der Mädchen mit dem Messer schwer, bevor die Polizeibeamten die Wohnung stürmten und den Angeklagten festnahmen.
Der BGH hat die auf Verfahrensrügen und auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.