Der Bundesgerichtshof hat am28.07.2020 zum Aktenzeichen 4 StR 97/20 im Fall des Dreifachmordes von Hille die Verurteilung der beiden Angeklagten bestätigt.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 104/2020 vom 05.08.2020 ergibt sich:
Das LG Bielefeld hatte den 53jährigen Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung und seinen 26jährigen „Ziehsohn“ wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt; außerdem hatte es jeweils festgestellt, dass die Schuld der Angeklagten besonders schwer wiegt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts töteten die auf einem Hof in Hille lebenden Angeklagten gemeinsam zwei Männer, die sie heimtückisch erschlugen. Darüber hinaus tötete der 53jährige Angeklagte einen Nachbarn auf ähnliche Weise.
Der BGH hat die auf mehrere Verfahrensrügen und auf die Sachrüge gestützten Revisionen der beiden Angeklagten verworfen.
Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.