Der Bundesgerichtshof hat am 08.12.2020 zum Aktenzeichen 5 StR 437/20 die Revision eines 45-Jährigen, den das LG Berlin wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte, verworfen.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 164/2020 vom 21.12.2020 ergibt sich:
Nach den Urteilsfeststellungen lockte der Angeklagte am 25.09.2006 eine in einem Nachbarhaus wohnende 14-jährige Jugendliche unter einem Vorwand in seinen Kellerraum. Nachdem er sein Opfer bewusstlos geschlagen und sexuell missbraucht hatte, erwürgte der Angeklagte die Jugendliche, um die Entdeckung der vorangegangenen Vergewaltigung zu verhindern. Der anschließend von ihm in den Hausmüllcontainer verbrachte Leichnam ist bis heute nicht gefunden worden. Das LG Berlin war von der Täterschaft des Angeklagten u.a. aufgrund eines Geständnisses überzeugt, welches er gegenüber einem von den Strafverfolgungsbehörden eingesetzten verdeckten Ermittler abgegeben hatte.
Der BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen.
Nach Auffassung des BGH hat die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.