Der Bundesgerichtshof hat am 02.05.2021 zum Aktenzeichen 3 StR 465/20 entschieden, dass das Urteil des OLG Düsseldorf gegen Yasmin H. vom 26.06.2020 rechtskräftig ist. Der BGH hat die Revision der Angeklagten verworfen.
Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 13.08.2021 ergibt sich:
Nach den Urteilsfeststellungen hatte sie gemeinsam mit ihrem Ehemann ab September 2017 einen jihadistisch motivierten Sprengstoffanschlag in Deutschland vorbereitet, bei dem das tödliche Gift Rizin über eine Splitterbombe verbreitet werden sollte, um „Andersgläubige?“zu töten. Deshalb hat der 6. Strafsenat gegen sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren verhängt. Die Verurteilung des Ehemanns zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren ist bereits vergangenes Jahr rechtskräftig geworden.
Durch die Verwerfung der Revision auch der Ehefrau ist das Verfahren nun insgesamt abgeschlossen.