Der Bundesgerichtshof hat am 06.10.2021 zum Aktenzeichen 1 StR 330/21 im Prozess um eine Flucht mit gestohlenen Polizeiwaffen im Schwarzwald die Verurteilung des „Waldläufers von Oppenau“ unter anderem wegen Geiselnahme zu drei Jahren Haft bestätigt.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 189/2021 vom 19.10.2021 ergibt sich:
Das LG Offenburg hatte den Angeklagten wegen Geiselnahme, mehreren Waffendelikten sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und weiteren Delikten zum Nachteil von Polizeibeamten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hielt sich der Angeklagte im Juli 2020 in einer im Wald in der Nähe der Gemeinde Oppenau gelegenen Gartenhütte auf. Dort hatte er auch mehrere Waffen mit Munition sowie waffenähnliche Gegenstände abgelegt. Als am 12. Juli 2020 vier Polizeibeamte die Hütte durchsuchen wollten, nahm er unter Verwendung einer Schreckschusswaffe, die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sah, einen der Polizeibeamten als Geisel. Ihm gelang es hierdurch, alle vier Polizeibeamten zu entwaffnen und sich mit ihren geladenen Dienstwaffen im Wald zu verstecken. Nachdem eine Suche nach ihm mit einem Großaufgebot der Polizei zunächst erfolglos geblieben war, konnte er schließlich am 17. Juli 2020 von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei festgenommen werden. Bei der Festnahme, der er sich widersetzte, verletzte er einen Polizeibeamten mit einer Axt am Fuß.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.